Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 167

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

mit dem Sie das entscheiden können, was die Raiffeisenorganisationen von Ihnen verlangen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.29

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Der Herr Bundesminister hat sich neuerlich zu Wort gemeldet. – Bitte.

21.29

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Bundesrat Eisl! Ich weise in aller Schärfe zurück, was Sie jetzt gesagt haben, weil das, was Sie gesagt haben, bedeuten würde, daß ich käuflich bin. Herr Bundesrat Eisl! Ich verwahre mich gegen derartige Aussagen! Ich stehe zu dem, was das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft im Entwurf vorgelegt hat, weil ich das für eine gute und richtige gesetzliche Entscheidung halte.

Zweitens: Ich stehe auch zu den entsprechenden Abänderungen, die der Ausschuß vorgenommen hat, etwa in der Frage der Nachbarschaftshilfe. Herr Bundesrat Eisl! Würden Sie ein wenig von der wirtschaftlichen Realität verstehen, dann hätten Sie registriert, daß ich genau für diese Abänderung betreffend Nachbarschaftshilfe im Landwirtschaftsausschuß nicht von jenen gelobt wurde, die Sie immer zitieren! In meinem Stil von politischer Verantwortung liegt es auch, daß ich dem inhaltlichen Wunsch Rechnung trage. Und es wurde dem inhaltlichen Wunsch sehr wohl Rechnung getragen, auch in der Frage der Kennzeichnung. Es ist für jeden ersichtlich, welche Sorte modifiziert ist und welche nicht. Denn mir geht es um inhaltliche Weichenstellungen und nicht um Show! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.31

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates, die getrennt erfolgt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrats vom 14. Mai 1997 betreffend ein Bundesgesetz über die Saatgutanerkennung, die Saatgutzulassung und das Inverkehrbringen von Saatgut sowie die Sortenzulassung; Bundesgesetz, mit dem das Sortenschutzgesetz geändert wird; Bundesgesetz, mit dem das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 geändert wird, und Bundesgesetz, mit dem das Düngemittelgesetz geändert wird.

Es liegt zunächst ein Antrag der Bundesräte Eisl und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates samt der angeschlossenen Begründung Einspruch zu erheben.

Hiezu ist eine namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 2 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen.

Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit "Ja" oder "Nein".

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Markowitsch und Giesinger geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten mit "Ja" oder "Nein" bekannt.)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite