Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 177

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19. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Juni 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz und das Gebührengesetz geändert werden (680 und 747/NR sowie 5461 und 5480/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 19. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz und das Gebührengesetz geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Erhard Meier übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Erhard Meier: Der Text des Berichtes des Finanzausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Juni 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz und das Gebührengesetz geändert werden, liegt allen Anwesenden vor. Ich verzichte mit Ihrem Einverständnis auf die Verlesung.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Juni 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Peter Harring. Ich erteile es ihm.

22.13

Bundesrat Dr. Peter Harring (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vordergründige Zweck dieser Vorlage klingt ausgesprochen logisch: Das Gesetz soll eine Anpassung bringen, die dem neuesten Stand der technischen Entwicklung Rechnung trägt. Das Glücksspielgesetz soll auch rechtlich korrekte Voraussetzungen für elektronische Lotterien schaffen.

Die tatsächliche Absicht des Gesetzes dürfte aber wohl gewesen sein, ein bestehendes Monopol zu perpetuieren und auf ewige Zeiten vorzuschreiben. Das ist verständlich, wenn man die Verbindung zwischen Spielbanken, Casinos AG und den Eigentümerrechten der Republik Österreich kennt. Diese enge Verbindung hat – sicherlich nicht ganz überraschend – dazu geführt, daß Abgeordnete Huber von der sozialistischen Partei im Nationalrat – oder ein wenig früher im Finanzausschuß – den Abänderungsantrag stellte, das vorgeschriebene Grundkapital, das die Betreiber aufbringen müssen, drastisch zu erhöhen, und zwar von 10 Millionen auf sage und schreibe 300 Millionen Schilling. Als Gründe dafür wurden die besonders hohen Investitionen und das hohe Spielrisiko angeführt. Das ist zum Teil verständlich. Es ist sicherlich nicht wünschenswert, daß jedermann oder jede Gruppe Spielkasinos betreiben kann.

Um darauf eine Antwort zu geben, kann ich diesmal auf die Darlegung eigener Vorstellungen fast verzichten. Ich brauche nur aus einem Brief zu zitieren, den das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten in dieser Sache an das Bundesministerium für Finanzen gerichtet hat. – Es ist schade, daß der Wirtschaftsminister nicht mehr anwesend ist. Er hätte sicherlich erklären können, was er damit gemeint hat. Sicherlich wäre es auch nicht ganz uninteressant zu erfahren, auf welche Weise der Bundesminister für Finanzen seine Kollegen davon überzeugt hat, daß die Argumente des Wirtschaftsministers offensichtlich nicht stichhaltig und an den Haaren herbeigezogen seien.

Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten schreibt am 5. Mai zum Thema Glücksspielgesetzänderung in einer Stellungnahme, daß sich das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten mit Entschiedenheit gegen die Anhebung der Mindestkapitalausstattung für Glücksspielkonzessionäre und Spielbankenbetreiber ausspricht. – Dabei könnten wir von den Freiheitlichen an sich mitgehen, da wir eine eher liberale Haltung einnehmen und nicht für eine Festschreibung auf ewige Zeiten eintreten.


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