Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 178

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Weiters schreibt der Wirtschaftsminister: Deren Betrieb ist schon bisher an die Konzessionserteilung durch den Finanzminister gebunden, wobei der Konzessionär neben einer Reihe von Voraussetzungen – diese sind in § 21 genau festgelegt – auch über ein einbezahltes Grundkapital von mindestens 100 Millionen verfügen mußte.

Die Novellierung sah damals eine Anhebung auf 500 Millionen vor. Letztlich sind es jetzt 300 Millionen geworden, die mit der zwischenzeitlich eingetretenen technischen Entwicklung begründet wird. Für die damals vorgeschlagene Verfünffachung sieht der Wirtschaftsminister überhaupt keine Rechtfertigung. Das wird auch damit begründet – wir können das vollinhaltlich unterstreichen –, daß beispielsweise im Bankwesengesetz, für das ebenfalls der Herr Bundesminister für Finanzen Aufsichtskommissär ist, für Kreditinstitute interessanterweise eine Mindestkapitalausstattung von nur 70 Millionen Schilling vorgeschrieben ist. Auch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben keine besonderen Zugangsbeschränkungen für den Glücksspielmarkt festgelegt. Übrigens gilt für Kreditinstitute auch nach der Bankenkoordinationsrichtlinie der EU ein Mindestkapital von lediglich 5 Millionen ECU, später Euro.

In dem Schreiben des Ministers für wirtschaftliche Angelegenheiten heißt es weiters: In dieser Anhebung beim Glücksspielmonopolgesetz kann daher nur die Absicht des Gesetzgebers gesehen werden, dem bisherigen Alleinkonzessionär unerwünschte private Konkurrenz fernzuhalten. Die rechtsstaatliche Optik eines solchen Entwurfes ist daher mehr als zweifelhaft. – Ich kann mir die Debatten in der Regierung fast nicht vorstellen, die zu diesem Thema geführt worden sein müssen.

Der Minister schreibt weiter: Wie anders ist es zu verstehen, daß eine solche Regelung just dann eingeführt werden soll, wenn ein privater Konkurrent eine höchstgerichtliche Beschwerde gegen die Nichtzulassung zum Betrieb von Spielbanken eingebracht hat. Eine derart exorbitant hohe Eigenkapitalausstattung stellt überdies eine unzulässige Marktzugangsbeschränkung im Sinne der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes zu Artikel 90 EGV und somit einen Verstoß gegen die "Niederlagsfreiheit" dar, sodaß diese Bestimmung sogar europarechtlich bedenklich ist.

Trotzdem ist es so beschlossen worden. Es scheint also festzustehen, daß dort tatsächlich eine sehr starke Lobby am Werk ist und jede Unterstützung genießt. Das können wir auch aus Kärntner Sicht feststellen. – Ich bedauere, daß die Kärntner Kollegen samt und sonders nicht mehr anwesend sind. In Kärnten führten wir nämlich vor wenigen Tagen eine Debatte über das kleine Glücksspiel. Das kleine Glücksspiel ist etwas, das in die Kompetenz der Länder fällt und nicht Sache des Bundes ist. Dort geht es um geringe Einsätze, und die Gewinnsumme darf 200 S nicht übersteigen. Darin ist aber das gesamte Automatengeschäft enthalten.

Da Wien und die Steiermark bereits Regelungen auf diesem Gebiet getroffen haben, wollte der Kärntner Landtag in dieser Hinsicht in Kärnten Ordnung schaffen. Dabei kam es im Landtag zu einer Panne. Es wurde ein Gutachten vorgelegt, von dem der Referent glaubte, es stamme von der Casinos Austria AG. Dieses Gutachten führte in der Regierung zunächst zu einstimmigen Beschlüssen über die Regelung des kleinen Glücksspiels in Kärnten.

In Wirklichkeit aber hatte ein Automatenhersteller aus Niederösterreich das Gutachten anfertigen lassen. Man kann sich vorstellen, wie dort die Interessenlage ist. In der Regelung für das kleine Glücksspiel war daher zunächst vorgesehen, auch die Casinos Austria mit ihren Automaten im Casineum in Velden zur Kasse zu bitten. Der präliminierte Betrag für das Landesbudget in Kärnten hätte 10 Millionen Schilling betragen. Nachdem dies aber bekannt geworden war, legte die Casinos Austria AG sofort schärfsten Protest ein. Daraufhin war es auf einmal mit der Einigkeit der Parteien vorbei – obwohl es vorher schon Beschlüsse gegeben hatte –, und man hat diese Causa vertagt. Dies zeigt, daß es dort, wo eine starke Lobby am Werk ist, offensichtlich Schwierigkeiten mit vernünftigen Regelungen gibt.

Sehr verehrter Herr Minister! Ungelöst ist nach Ansicht von uns Freiheitlichen auch das Problem der Internet-Glücksspiele. Eine ungeahnte Zahl von Interessenten – auch von jungen Menschen –, die sich gerne mit Computern und ähnlichen Dingen beschäftigen, hat Zugang zum


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