Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 179

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Internet, und es werden von Tag zu Tag mehr. Deshalb glaube ich, daß man Vorsorge treffen sollte, um diesen großen Teilnehmerkreis und diesen gewaltigen Hoffnungsmarkt in den Griff zu bekommen. Ich verstehe nicht, warum in dieser Hinsicht keine Proteste erfolgt sind.

Zuletzt darf ich auf einen Einwand der Länder zu diesem Gesetz verweisen. Dabei geht es um die Neudefinition des Begriffes "Toto". Dabei ist man vom alten Glücksspielbegriff ein wenig abgerückt, und einzelne Länder – unter ihnen auch Kärnten – sehen darin einen verfassungswidrigen Eingriff in die Länderkompetenzen. Ich glaube, insbesondere der Bundesrat ist aufgerufen, in dieser Sache tätig zu werden.

Unter Glücksspielen sind nach dem zu beschließenden Gesetz nur solche Spiele zu verstehen, bei denen Gewinn und Verlust ausschließlich vom Zufall abhängen. Die geplante Neufassung bezieht aber auch andere Wetten wie zum Beispiel das Sporttoto ein, also Spiele, in denen derjenige eine höhere Chance hat, der über einen entsprechenden Informationsvorsprung verfügt. Vielleicht gibt es auch Spiele, die eine besondere Geschicklichkeit erfordern, welche die Chancen ungleich verteilt. Deshalb hat es negative Stellungnahmen dieser Länder gegeben. Für verantwortungsbewußte Ländervertreter ist das ein weiterer Grund, diesem Gesetzesvorschlag nicht die Zustimmung zu geben. Wir werden es so halten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.22

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Karl Wilfing. Ich erteile ihm das Wort.

22.23

Bundesrat Mag. Karl Wilfing (ÖVP, Niederösterreich): Herr Vizepräsident! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Geschätzte Damen und Herren! Nachdem Kollege Waldhäusl schon vor längerem den Zeitpunkt mit fünf vor zwölf taxiert hat, möchte ich meine Ausführungen bewußt straffen, um vielleicht etwas Zeit einzuholen, und daher nur zwei Punkte ansprechen. (Bundesrat Eisl: Das ist nett!)

Herr Kollege Harring! Dieses Gesetz klingt nicht nur vernünftig, es ist vernünftig. Als langjähriger Jugendfunktionär, der in dieser Funktion im niederösterreichischen Spielautomatenbeirat mitgearbeitet hat, stelle ich fest, daß wir diese hohe Kapitalausstattung bewußt gewählt haben, weil es erstens sinnvoll ist, die Zutrittsbeschränkungen so zu gestalten, und zweitens damit Sicherheiten geboten werden. Es geht nicht darum, irgendwelche Monopole auszuweiten, sondern es geht darum, Leuten, die vielleicht nur rasch ein Geschäft machen wollen, wirksame Zutrittsbeschränkungen aufzuerlegen. (Bundesrat Dr. Harring: Erklären Sie mir, warum das der vierfache Betrag sein muß!)

Zweitens geht es darum, auf die heutigen Möglichkeiten der Telekommunikation zu reagieren und auch elektronische Glücksspiele wie Bingo und Keno zu regeln. Denn es ist heute notwendig, diese Spiele gesetzlich zu normieren und einer gesetzlichen Regelung zuzuführen. Daher wird die ÖVP diesem Gesetz ihre Zustimmung geben. – Sie sehen, es ist gelungen, Zeit einzusparen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

22.24

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wolfgang Hager. Ich erteile es ihm.

22.24

Bundesrat Wolfgang Hager (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Über den wesentlichsten Punkt der Novelle – die 300 Millionen Grundkapitalausstattung – ist bereits ausführlich gesprochen worden. In diesem Zusammenhang sehe ich es nicht so, daß ein Monopol zu zerschlagen und die freie Marktwirtschaft zu fordern wäre. Es ist in meinen Augen eher eine grobe Fahrlässigkeit den Bürgern gegenüber, dies zu fordern. Ein hohes Grundkapital ist meiner Ansicht nach keine Zutrittsbeschränkung, sondern es bietet Sicherheit für den einfachen Bürger, der sich mit seinen paar Schilling Einsatz das große Glück erhofft.


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