Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 180

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Einen Punkt, der sicherlich mit großer Ernsthaftigkeit zu diskutieren ist, möchte ich jetzt ansprechen. Verschiedene Organisationen warnen allgemein vor dem Glücksspiel und wollen am liebsten ein Verbot durchsetzen. Gerade gegen diese Gesetzesnovelle, die eine Ausweitung der Glücksspielkonzession auf Bingo und Keno beinhaltet, wird vehement aufgetreten. Angesichts der gewiß hohen Anzahl von Spielsüchtigen, die ihre finanzielle Existenz im wahrsten Sinne des Wortes aufs Spiel setzen, sind es sehr gewichtige Motive, die zu einer so radikalen Haltung führen.

Aber so tragisch Einzelschicksale auch sein mögen, sind Radikallösungen nie zielführend. Vor die Wahl gestellt, die Spielleidenschaft der Menschen, die zweifelsohne besteht, durch illegale Kartenspiele in Gasthaus-Hinterzimmern abzudecken oder durch staatlich konzessionierte Glücksspiele zu befriedigen, fällt für mich die Antwort eindeutig zugunsten des Staates aus.

Abgesehen davon sehe ich auch nichts Anstößiges daran, diese Form der Staatsfinanzierung auszuschöpfen, die freiwillig und bereitwilligst von der Bevölkerung geleistet wird. Meine Fraktion wird daher der vorliegenden Novelle die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

22.26

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Herr Bundesminister, bitte.

22.26

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Hohes Haus! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur ein paar Bemerkungen:

Zunächst sollte man feststellen, daß durch die Novellierung des Glücksspielgesetzes die sich schon bisher aus dem Gesetz ergebende Abgrenzung von Ausspielung mittels Glücksspielapparaten und elektronischen Spielen geregelt wird. Ich glaube, das ist notwendig, um entsprechende Sicherheit zu gewinnen.

Zweitens ist es erforderlich – wie schon vom Vorredner gesagt worden ist –, die Kapitalausstattung auf ein bestimmtes Ausmaß anzuheben, um das Risiko zu minimieren und nicht jedermann den Zugang zu ermöglichen, damit nicht jemand – das sage ich in aller Deutlichkeit – am Glücksspiel partizipiert und unter Umständen Menschen in Bedrängnis und sonstige unliebsame Situationen bringt.

Was den angesprochenen Brief des Herrn Bundesministers Farnleitner betrifft, ist es in der Tat so, daß wir ursprünglich die Absicht hatten, das erforderliche Grundkapital auf 500 Millionen aufzustocken. Nach Gesprächen und im Zugehen aufeinander haben wir uns in der Mitte gefunden. So ist es zu den 300 Millionen gekommen.

Ein tatsächlich wichtiges Problem, das man aber nicht im Rahmen einer solchen Novelle lösen kann, scheint mir – nicht nur in bezug auf das Glücksspielmonopolgesetz, sondern grundsätzlich – darin zu bestehen, ob und auf welche Art und Weise man bestimmte Angebote, die über Internet frei Haus geliefert werden, überhaupt zuläßt. Ich möchte in dieser Frage nicht präjudizieren, aber mitunter beunruhigt mich manches, das man über Internet ohne jegliche Altersbegrenzung und sonstiges frei Haus geliefert bekommt. Das läßt sich nicht nur auf das Glücksspiel eingrenzen. Ich glaube, darüber sollte man grundsätzlich und international Überlegungen anstellen. Ich bin für volle Information, aber die Information hat dort ihre Grenzen, wo der Zugang unter Umständen zu Gefährdungen führen kann.

Zum fünften und letzten: Mit Verlaub gesagt, halte ich den Vergleich zwischen Bank und Kasino für nicht ganz passend. Mir scheint das Risiko des einzelnen bei einem Kasinobesuch weit höher zu sein als bei einem Bankbesuch. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

22.29

Vizepräsident Jürgen Weiss: Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.


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