wohl auf die Bundesländer als auch auf den Bund, und auf beiden Seiten müssen sich daraus Konsequenzen ergeben.
Ich beziehe mich dabei zunächst auf die Situation der OKA. In der letzten Landtagssitzung ist es bekanntlich gelungen, diese leidige, von heftigen Diskussionen begleitete Angelegenheit zu einem vernünftigen Abschluß zu bringen. Der Beschluß, der im Landtag gefaßt wurde, bedeutet, daß ein Ad-hoc-Verkauf verhindert worden ist, der – ich behaupte und unterstelle das jetzt und denke, daß ich mit dieser Meinung nicht allein stehe – in erster Linie eine positive Wirkung für das Landesbudget erbringen sollte. Herr Landeshauptmann! Man merkt die Absicht und ist verstimmt. Damit spreche ich den für viele Menschen deutlich erkennbaren Zusammenhang zwischen der Absicht, die Eigentumsverhältnisse bei der OKA zu verändern, und dem Landesbudget an.
Ebenfalls unter dem Motto "Man merkt die Absicht und ist verstimmt" stehend sehen kann man die kurze Ausschreibungsfrist, die meiner Meinung nach auf eine gewollte Strategie zurückzuführen ist, mit deren Hilfe bestimmte Dinge erreicht und andere unmöglich gemacht werden sollten. Damit möchte ich nur den kurzen Hinweis darauf verbinden, daß es innerhalb einer so kurzen Ausschreibungsfrist für diejenigen, die nicht von vornherein in die Überlegungen eingebunden wurden, nicht möglich ist, sich an dem Prozeß zu beteiligen. Dabei denke ich konkret an die ESG.
Die oberösterreichische Energiepolitik – das betrifft in erster Linie die OKA – ist vor allem für Oberösterreich selbst von existentieller Bedeutung, hat aber darüber hinaus im Hinblick auf die unumgängliche Vernetzung im Energiebereich auch Auswirkungen auf die anderen Bundesländer und den Bund. Es bestand ursprünglich die Absicht, daß sich einige Unternehmen aus dem Bereich der Energiewirtschaft zusammentun und an der OKA beteiligen können sollten, ohne daß die OKA die Möglichkeit gehabt hätte, in umgekehrter Richtung tätig zu werden und sich ihrerseits an anderen Unternehmen zu beteiligen. Nunmehr wurde die Verkaufsmöglichkeit eingeschränkt, und in weiterer Folge wird alles daranzusetzen sein, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß sich die OKA – ohne daß das Verstaatlichungsgesetz geändert werden muß – aktiv an Zusammenschlüssen beteiligen kann.
An dem erreichten Kompromiß ist für Oberösterreich auch sehr wichtig, daß eine eventuell erforderliche Kapitalerhöhung nicht von der OKA und damit von den Oberösterreichern allein zu tragen sein wird. Wie ich bereits festgestellt habe, wird die erforderliche Verschränkung der Stromversorgung in Zukunft zu größeren Einheiten führen, und dabei wird es die Frage sein, wie gegenüber solchen Einheiten der politische Einfluß gesichert werden kann, damit ein existentielles Bedürfnis wie die Stromversorgung erfüllt und ein zumutbarer Strompreis sichergestellt werden kann sowie weiterhin die Energieversorgung für die Menschen in Österreich und insbesondere in Oberösterreich gewährleistet bleibt.
Die Verschränkungen in der E-Wirtschaft sind wichtig, dennoch – ich wiederhole dieses Bekenntnis – muß der politische Einfluß sichergestellt werden, und diesem Ziel wurde mit der 51-Prozent-Bindung Rechnung getragen. Leider war die Diskussion darüber in Oberösterreich nicht immer fair und erfreulich, insbesondere deshalb, weil bereits andere Interessen ihre Schatten vorausgeworfen haben und in der Diskussion um die OKA stark zu spüren waren. Herr Landeshauptmann! Wenn der Geist, der dem gefundenen Kompromiß zugrunde liegt, auch in die weiteren notwendigen Maßnahmen einfließen kann, wird die oberösterreichische Energiewirtschaft auf einer vernünftigen Grundlage stehen.
Ich weiß, daß wir heute unter großem Zeitdruck stehen, bitte aber trotzdem um Ihr Verständnis dafür, daß ich nunmehr auf ein Problem zu sprechen komme, das mir sehr am Herzen liegt: die Lehrlingsausbildung und die Situation der Lehrlinge. Auch in diesem Fall gehe ich vor allem auf die Lage in Oberösterreich ein, obwohl davon wiederum keineswegs nur Oberösterreich oder einzelne andere Bundesländer, sondern wir alle und der Bund insgesamt betroffen sind. Es ist dabei unbedingt ein konzertiertes Vorgehen erforderlich, um zum Erfolg zu kommen.
Wie die Lage in einer Vereinbarung von der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer in Oberösterreich dargestellt wird, brauche ich Ihnen nicht im Detail zu erläutern, sondern möchte
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