Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 44

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Kone#ny: Wir wären es gerne, aber wir sind es nicht, Herr Kollege!) – Danke sehr! Im Nationalrat sind Sie es, im Bundesrat werden Sie es nicht mehr werden, Herr Kollege! (Bundesrat Bieringer: Die Mehrheitsfraktion in diesem Haus ist schon noch die ÖVP!) Ja, wie lange noch? – Warten wir ab! (Bundesrat Kone#ny: Politische Desorientierung ist Ihre Stärke!)

Die Behandlung dieses Antrages also wurde auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertagt. Das ist leider Gottes, Herr Landeshauptmann, der erste Schritt in der politischen Realität. Daß da auch noch ein Schönheitsfehler passiert ist – leider Gottes! –, weil auch der EU-Ausschuß, den wir mittlerweile beschlossen haben, auch mit drinnen ist, das tut eigentlich nichts mehr zur Sache. So hat jetzt die Mehrheit im Bundesrat wirklich ihre Meinung zur Bundesstaatsreform kundgetan.

Sie haben, sehr geehrter Herr Landeshauptmann, den Konsultationsmechanismus erwähnt. Das ist an und für sich eine hervorragende Vorlage. Ich sehe sie quasi als Notwehraktion der Bundesländer an, weil das Perchtoldsdorfer Paktum gescheitert ist. Einen kleinen Schönheitsfehler hat sie, einen demokratiepolitischen Schönheitsfehler. Da heißt es unter anderem in der Einbegleitung zu Artikel 1: "Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder ..." – hier folgt eine Aufzählung der neun Bundesländer –, "jeweils vertreten durch den Landeshauptmann ..."

Man tut hier so, als ob es überhaupt keine Länderparlamente mehr gäbe. Es ist kein einziger Parlamentarier – weder des Nationalrates noch des Bundesrates noch der Länderparlamente – in diesem Bereich vertreten. Präsident Fischer, den ich sonst in seinen Meinungen nicht immer unterstütze, meint in diesem Zusammenhang sehr treffend: Es kann doch nicht sein, daß der Nationalrat und der Bundesrat und die Länderparlamente – er hat das nicht expressis verbis ausgesprochen – nur mehr die Apportiermaschinen der Exekutivgewaltigen sind. Das ist doch keine Möglichkeit!

Ich glaube nicht, Herr Landeshauptmann, daß Sie nicht entsprechende Verfassungsjuristen haben, die sich das Finanz-Verfassungsgesetz angeschaut haben. Da gibt es § 9, der den 26er-Ausschuß beinhaltet. Die Adaptierung, die Novellierung dieses § 9 würde das demokratiepolitische Gleichgewicht einigermaßen wiederherstellen. Sollten Sie das nicht tun, dann muß man hier in der Konsequenz weiterdenken, wie es mein Freund und Parteifreund Michael Rockenschaub bereits getan hat. Auch Kollegin Kainz hat das wirklich treffend charakterisiert. Michael Rockenschaub hat gesagt: Dann muß ich nicht nur den Bundesrat in Frage stellen, dann muß ich auch die Länderparlamente in Frage stellen.

Lassen Sie sich direkt von den Wählern wählen, richten Sie ein Management ein, schaffen Sie die Landesregierungen ab, schaffen Sie die Landesparlamente ab – dann haben Sie den wirklichen Durchgriff! – Aber es gibt wieder einen Schönheitsfehler: Sie schaffen damit die Demokratie ab!

Ich werde nicht mehr das Wort "Ermächtigung" im Zusammenhang mit Gesetz hier in den Mund nehmen, denn sonst wird Kollege Payer einen Zwischenruf machen. Ich habe allerdings seinerzeit das Kriegswirtschafts-Ermächtigungsgesetz gemeint. Ich sage Ihnen, dieser Konsultationsmechanismus – ich weiß nicht, ob Sie damals schon den Vorsitz in der Landeshauptmännerkonferenz hatten, das war am 13. 9. 1996 – stellt ein Entmachtungsgesetz für die Parlamente dar.

Das ist ein erster Schritt, den Sie hier direkt tun könnten, und das ist meine Bitte an Sie, Herr Landeshauptmann: Versuchen Sie nochmals, den Novellierungsapparat einzuschalten und das demokratiepolitisch Notwendige zu tun und auch die Parlamente in dieses Finanz-Verfassungsgesetz entsprechend einzubauen. – Ersuchen Nummer 1.

Ersuchen Nummer 2: Sie haben hier über Doppelgleisigkeiten, über die Kasuistik der Gesetze, über die Vielzahl der Gesetze gesprochen. Hier gäbe es eine einfache Möglichkeit zur Abhilfe, ohne daß man viele Änderungen, Novellierungen oder Adaptierungen machen muß: Es gibt Legistik-Richtlinien für den Bereich des Bundes, die unter dem ehemaligen Föderalismusminister Weiss ausgearbeitet wurden, und es gibt auch solche Legistik-Richtlinien für den Bereich der einzelnen Länder. Bitte, beginnen Sie hier zu koordinieren! Das wäre eine ganz einfache Möglichkeit, wie man hier sehr schnell helfen könnte.


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