Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 50

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zungszwerge, und die Bürger fragen sich, warum eine Regierung, die über eine Zweidrittelmehrheit im Parlament verfügt, in diese Richtung nicht mehr weiterbringen kann.

Ich sage Ihnen dazu folgendes: Die Bürger beobachten Ihr Verhalten, und sie werden bei den nächsten Wahlen – bei Ihnen im Bundesland stehen schon am 5. Oktober Landtagswahlen an – diese Politik beurteilen und bewerten. Wir werden uns dann anschauen, was dabei herauskommt. Vielleicht ändern sich die Mehrheiten, vielleicht ändern sich die Verhältnisse im Land, und es können wirklich einmal Reformen angegangen und durchgeführt werden. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.39

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

1. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 10. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Polizeikooperationsgesetz erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (746 und 774/NR sowie 5505/BR der Beilagen)

2. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 10. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Bekämpfung organisierter Kriminalität besondere Ermittlungsmaßnahmen in die Strafprozeßordnung eingeführt sowie das Strafgesetzbuch, das Mediengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (49 und 812/NR sowie 5491 und 5506/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zu den Punkten 1 und 2, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem ein Polizeikooperationsgesetz erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird, und

ein Bundesgesetz, mit dem zur Bekämpfung organisierter Kriminalität besondere Ermittlungsmaßnahmen in die Strafprozeßordnung eingeführt sowie das Strafgesetzbuch, das Mediengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Kainz. Ich bitte sie um den Bericht.

Berichterstatterin Hedda Kainz: Meine Damen und Herren! Der Bericht des Rechtsausschusses zum vom Herrn Präsidenten angesprochenen Beschluß des Nationalrates betreffend Punkt 1 der Tagesordnung liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Rechtsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Der Bericht des Rechtsausschusses zum Punkt 2 der Tagesordnung liegt Ihnen ebenfalls vor.

Der Rechtsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Böhm. Ich erteile es ihm.


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