Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 64

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setzes das Gesetz entweder überhaupt nicht mehr neu zu beschließen oder aufgrund von Veränderungen und ähnlichen Dingen in anderer Form zu beschließen.

Ich halte es auch für richtig und wichtig, daß der Bundesminister für Justiz einmal im Jahr dem Parlament einen schriftlichen Bericht über die bisherigen Auswirkungen des Gesetzes und darüber, in welcher Form dieses Gesetz – natürlich anonymisiert – angewendet worden ist, vorzulegen hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist heute zu Recht davon gesprochen worden, daß dieses Gesetz ausschließlich dazu dient, gegen Schwerkriminalität mit Freiheitsstrafen von über zehn Jahren oder gegen das organisierte Verbrechen vorzugehen. Es ist richtigerweise heute hier festgestellt worden, daß wir im Bereich der organisierten Kriminalität eine Zunahme zu verzeichnen haben. Ich sehe es aber nicht so, daß Wien eine Verbrecherhauptstadt. Das erscheint mir übertrieben zu sein. Aber man muß sicherlich feststellen, daß die organisierte Kriminalität spätestens seit 1989 in Österreich deutlich im Zunehmen ist, so wie in allen anderen Staaten Europas, und daß dieses organisierte Verbrechen mit den modernsten Methoden arbeitet, die besten Experten zur Verfügung hat und daß hier sehr viel Geld bewegt wird. Damit ist für den Staat und für die Gesellschaft eine große Gefahr verbunden. Deshalb erachte ich es als notwendig und wichtig, auch dieses Mittel, den Lauschangriff, einsetzen zu können.

Ich darf Ihnen versichern, daß wir dieses Mittel aber nur in sehr wenigen Fällen einsetzen werden, und der Rechtsschutzbeauftragte stellt sozusagen einen zusätzlichen Schutzmechanismus der Kontrolle und der begleitenden Kontrolle dar.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde heute bereits gesagt, aber ich möchte es nochmals betonen: Ich glaube, es wäre ein Fehler gewesen, wenn wir dieses Gesetz beschlossen und lauschfreie Zonen geschaffen hätten. Denn ich bin der Ansicht, es besteht in unserer Gesellschaft kein Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt, einem Psychiater, einem Notar oder einem Sozialarbeiter auf der einen Seite und – unter Anführungszeichen – "all den anderen Berufsgruppen" innerhalb unserer Gesellschaft auf der anderen Seite. Ich sehe nicht ein, daß, wenn sich ein Rechtsanwalt, ein Notar, ein Psychiater oder ein Sozialarbeiter verdächtig gemacht hat, eine schwere kriminelle Handlung gesetzt zu haben, er ausgenommen ist.

Davon ausgenommen haben wir – dazu bekenne ich mich auch –, daß solche Berufsgruppen, wenn sie nicht verdächtigt werden, nicht belauscht werden dürfen. Wenn sie aber verdächtig sind, dann muß das meiner Meinung nach, dem Gleichheitsgrundsatz entsprechend, für sie so wie für alle Berufsgruppen gelten, denn man kann nicht einige wenige privilegieren und andere nicht privilegieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend möchte ich noch betonen, daß es natürlich wichtig und notwendig ist, daß auch hier die besten technischen Voraussetzungen geschaffen werden; da sind wir gerade dabei. Auch im Bereich der EDV-Ausstattung wird es so sein, daß die österreichische Exekutive bis spätestens – die Betonung liegt auf spätestens  – 1998 eine Vollausstattung ... (Bundesrat Dr. Tremmel: Ihr Vorvorgänger hat gesagt: 1997! Aber ich glaube Ihnen diesmal!)

Dazwischen hat sich einiges getan. Unter anderem hat es auch Einsparungen gegeben. Es wird aber bis spätestens 1998 eine Vollausstattung mit EDV geben, und ich darf Ihnen auch sagen, Herr Bundesrat Tremmel, daß wahrscheinlich gerade in diesen Minuten das Budget für die Jahre 1998 und 1999 im Ministerrat beschlossen wird und das Innenministerium, im Gegensatz zu den Jahren 1996 und 1997, 1998 und 1999 eine deutliche Erhöhung der Ausgaben und Einnahmen – Einnahmen weniger, aber der Ausgaben vor allem – haben wird; allein beim Sachaufwand werden uns im Jahr 1998 fast 12 Prozent mehr zur Verfügung stehen, als das im heurigen Jahr der Fall gewesen ist. Daher bin ich optimistisch, daß es uns gelingen wird, den Nachholbedarf, der da und dort noch gegeben ist, auch zu erfüllen.

In diesem Sinne bedanke ich mich bei allen für die engagierte und kritische Diskussion. Ich darf Ihnen versichern, daß sich die politische Vertretung des Innenministeriums, aber auch, so glaube ich, des Justizministeriums der Auswirkungen dieses Gesetzes bewußt ist, daß man sich


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