Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 63

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chend eingreifen, auch die nötige Rückendeckung finden. Darum würde ich Sie sehr dringlich ersuchen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ein weiterer Punkt, den ich hier noch anschneiden möchte, ist, daß diese beiden Vorlagen in einem gewissen Spannungsverhältnis zu bereits beschlossenen Vorlagen stehen. Das muß Ihnen auch bewußt sein. Ich erinnere etwa an das Asylgesetz, ich erinnere an das Fremdengesetz, mit denen Sie die Schubhaft durchlöchert haben, Sie haben gesagt, es soll sich jemand, der der Schubhaft unterworfen ist – das sind meistens Verbrecher oder zumindest Personen, die ausgewiesen werden sollten –, zweimal pro Woche melden.

Wenn diese Maßnahme, meine Herren Bundesminister, tatsächlich wirksam wird, dann ist dieses Gesetz ein Schweizer Käse, nämlich durchlöchert wie ein solcher. Ich bitte Sie, auch das zu bedenken. Diese Vorlagen müssen in die gesetzliche Symmetrie auch anderer Vorlagen passen, sonst ist auch das ein unwirksames Gesetz, eine Lex imperfecta.

Von mir persönlich sollen Sie diesen Vertrauensvorschuß haben, weil ich zwar einerseits keine Gefährdung der Grundrechte haben möchte, aber andererseits auch die Sicherheit des Bürgers und die Sicherheit unseres Staates gewährleistet haben möchte. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.45

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister für Inneres Mag. Schlögl. – Bitte.

12.45

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke allen Rednern für ihren Beitrag und möchte nur zu einigen ganz kurz Stellung nehmen.

Das erste, was mir sehr wichtig erscheint, ist: Wir von der österreichischen Exekutive, Herr Dr. Böhm, brauchen keine Waffengleichheit mit dem Verbrechen, weil eine Waffengleichheit implizieren würde, daß wir mit denselben Methoden und denselben Mitteln agieren wie das Verbrechen. Ich brauche wohl nicht extra zu betonen, daß wir alle gemeinsam, auch Sie, das ablehnen. Was für uns aber notwendig und wichtig ist, ist, daß die österreichische Exekutive die Voraussetzungen hat, wirkungsvoll mit strengen rechtsstaatlichen Mitteln unter strenger rechtsstaatlicher Kontrolle gegen Verbrechen, gegen Kriminalität vorzugehen. Und ich glaube, daß, auch wenn der Lauschangriff ein Eingriff in Grundrechte von Bürgern sein kann, dieser trotzdem eine Methode, ein Mittel ist, um gegen Schwerverbrechen, gegen Kriminalität vorzugehen.

Ich sage das auch im Bewußtsein der Risken, die dieses Gesetz in sich birgt und die von Angehörigen aller im Bundesrat vertretenen Parteien auch genannt worden sind. Ich bin mir dessen bewußt, daß wir alle mit der endgültigen Beschlußfassung heute hier im Bundesrat eine schwere Verantwortung auf uns nehmen. Ich bin mir auch bewußt, daß wir sehr vorsichtig mit diesem Instrument umgehen müssen, daß es nur dann gerechtfertigt sein wird, wenn es uns tatsächlich gelingt, dieses Instrument ausschließlich zur Verbrechensbekämpfung einzusetzen, wenn es uns gelingt, einen entsprechenden Vertrauensschutz zu schaffen, der nicht nur auf dem Papier besteht, sondern der tatsächlich vorhanden ist.

Ich kann Ihnen nur garantieren, daß sowohl der Herr Justizminister als auch ich alles tun werden, um die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Die Sicherheitsmechanismen, die wir einbauen – davon bin ich überzeugt –, werden dazu dienen, daß dieser Geheimnisschutz auch gewahrt bleibt.

Notwendig und wichtig ist aber auch, daß dieses Gesetz eine zeitliche Befristung hat, wie von einem Vorredner bereits erwähnt wurde. Ich halte diese zeitliche Befristung aus zwei Gründen für sehr wichtig, erstens, weil wir einen gewissen Erfahrungsprozeß durchlaufen müssen – die österreichische Exekutive, die Justiz bewegen sich hier auf Neuland – und beobachten müssen, wie das in der Praxis aussieht, und zweitens soll auch eine strenge zusätzliche Kontrolle durch das Parlament gewährleistet sein und die Möglichkeit gegeben sein, nach Ablauf dieses Ge


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