Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 102

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

men der Eigenfinanzierung geboten, sodaß meine Fraktion gerne die Zustimmung dazu erteilen wird. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.36

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesminister Dr. Farnleitner. – Bitte.

15.36

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Mit dem vorliegenden Gesetz wird die bisherige ASFINAG durch eine neue Gesellschaft abgelöst, die nur mehr die Straßenschulden zu verwalten hat. Die Bauschulden werden an die BIG übertragen, die Ermächtigung für die Eisenbahn bis zu einer Höhe von 23 Milliarden Schilling wird an die SCHIG übertragen. Damit ist es auch erstmals möglich, Kosten verursachergerecht zuzuordnen, und für den Fall der notwendigen Refinanzierung – also auch für eine Schuldenrückzahlungsstrategie – wird ein klarer und besserer Rahmen geschaffen. – Das zum einen.

Zum zweiten: Wir haben uns nach Kräften bemüht, die Länder stärker einzuschalten. Es war ursprünglich die Absicht, Planung und Erhaltung überhaupt den Ländern zu überlassen. Das ist nach den Rechenkreisen, die die EU erwartet, nicht möglich, daher haben wir den Ländern Werkverträge angeboten, die die ASFINAG erst am 31. 12. 2006, also in zehn Jahren, kündigen kann, während die Länder jährlich kündigen können. Zudem haben wir in den Werkverträgen selbst außerordentlich großzügige Gleitungen vorgesehen. Ich bitte jene, die das kritisiert haben, sich durch Einblick in diese Werkverträge davon zu überzeugen.

Daher besteht nicht die Gefahr, daß es hier zu irgendeinem Nichtpflegen oder zu irgendwelchen Verlusten kommt. Um jede Angst zu beruhigen, haben daher der Herr Finanzminister und ich noch einen entsprechenden Brief an die Herren Landeshauptleute geschrieben.

Zur Frage Kufstein: Ich glaube, daß dem Hohen Bundesrat deutlich gemacht werden muß, daß eine Sonderregelung für ein Land allein bei der bekannten geographischen Situation zum Beispiel in Vorarlberg, in Salzburg und an anderen Grenzübergängen zwar eine Denkmöglichkeit ist, aber klüger ist es, eine generelle Regelung vorzusehen. Für diese habe ich mit meinem Entwurf keine Mehrheit erhalten.

Es gibt jetzt einen Entschließungsantrag des Nationalrates, in dem ich aufgefordert werde, in nächster Zeit ein schengenkonformes Gesetz vorzulegen. Das heißt, daß alle Grenzübergänge, die Schengen-Grenzen sind oder – anders ausgedrückt – die nach dem Schengen-Übereinkommen keine Grenzen mehr sind, jedenfalls bis zur ersten Abfahrt vignettenfrei zu stellen sind. Ich habe vor, für den Raum Kufstein dann aufgrund der Vorschriften des Bundesstraßengesetzes – § 7, § 7a – aus Sicherheitsgründen die zweite Abfahrt vorzusehen. Ein derartiger Entwurf wird dem Nationalrat über die Regierung zugeleitet werden.

Ich bitte, hinsichtlich der Entschließungsanträge, die ich manchmal aus den Ländern erhalte, vielleicht den Kollegen in den Ländern einmal zu sagen, daß der Wirtschaftsminister gar nichts tun kann, wenn er nicht die Mehrheit im Parlament findet. Man macht es sich in manchen Dingen einfach zu leicht, wenn der Herr Wirtschaftsminister aufgefordert wird, etwas anzuschaffen. (Bundesrat DDr. Königshofer: Aber Minister Ditz hat eine schriftliche Zusage gegeben!) Das, was verwaltungstechnisch möglich war, haben wir auch eingehalten. Darum steht die Tafel auch bei der zweiten Abfahrt, und sie wird auch aufgrund des Nichtzustandekommens des Gesetzes nicht weggeräumt.

Ein schengenkonformes Gesetz wird noch im Herbst eingebracht werden und kann dann mit Inkrafttreten der Schengen-Vereinbarung umgesetzt werden, vorausgesetzt, daß die Mehrheit in beiden Häusern zustimmt. – Ich danke Ihnen, Frau Präsidentin. (Beifall bei der ÖVP.)

15.39

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite