Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 114

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mals möchte ich auf die Kosten hinweisen, die mit der Schaffung derartiger Landesverwaltungsgerichtshöfe verbunden sind. Aber, wie gesagt, es ist eines jener Themen, die im Zuge der Bundesstaatsreform mitüberlegt und auch diskutiert werden.

Zu Frage 24: Die Frage der Eingabengebühr sollte man nicht isoliert sehen. Die Höhe der Eingabengebühr ist im Verhältnis zu den zu erwartenden Rechtsanwaltskosten relativ gering, und im wesentlichen wird sie auch bei Obsiegen ersetzt. Es soll aber mit dieser Eingabengebühr auch durchaus jener Erfolg erzielt werden, daß nicht wahllos sogar Ermahnungen beziehungsweise Bescheide, die einen relativ geringfügigen Streitwert beziehungsweise Strafwert haben, bis zum Verwaltungsgerichtshof betrieben werden. Es soll also verhindert werden, daß diese Bagatellfälle beim Verwaltungsgerichtshof landen. Ich glaube, daß diese Eingabengebühr sehr wohl gerechtfertigt ist. Wenn man diese Eingabengebühr in ein Verhältnis zu den Eingabengebühren im Zivilverfahren setzt, dann zeigt der Vergleich, daß es sich um einen durchaus moderaten Betrag handelt.

Zu den Fragen 26 bis 29 möchte ich festhalten, daß wir uns lückenlos zur Bundesstaatsreform und zur Umsetzung der Perchtoldsdorfer Vereinbarung bekennen. Wir haben schon zu Beginn der gegenwärtigen Gesetzgebungsperiode dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorgelegt, wie sie mit den Ländern ausverhandelt wurde. Ich glaube daher, daß man der Bundesregierung in diesem Zusammenhang keinen Vorwurf machen kann. Es gibt auch weiterhin Gespräche zwischen Vertretern des Bundes und der Länder. Im wesentlichen nehme auch ich an diesen Gesprächen teil. Wir haben die nächste Gesprächsrunde noch im Juli geplant und werden einen weiteren Termin, der ebenfalls schon für den 29. August fixiert ist, ebenfalls einhalten und dann entsprechende Vorschläge im September vorlegen. Die weitere Vorgangsweise ist natürlich dann von den gesetzgebenden Körperschaften abhängig.

Zu den Fragen 30 bis 32: Was die Frage der Zusammensetzung des Konsultationsgremiums betrifft, kann ich mich im wesentlichen auf den Hinweis auf die Erläuterungen zur Regierungsvorlage beschränken. Die Zusammensetzung des Konsultationsgremiums wurde nach diesen Erläuterungen im Hinblick auf die Betroffenheit der Vollziehung von der Tragung der Kosten in der vorgesehenen Weise geregelt. Die Formulierung "im Hinblick auf die Betroffenheit von der Kostentragung" in den Erläuterungen soll zum Ausdruck bringen, daß die Kostentragung in erster Linie von den Organen der Vollziehung im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel beurteilt werden muß. Dies ist deshalb wichtig, weil eine verläßliche Einschätzung der mit einem Vorhaben verbundenen Kosten eine umfassende Kenntnis der Vollziehungsabläufe voraussetzt. Diese Entscheidung wurde somit keinesfalls in der Absicht getroffen, die gesetzgebenden Körperschaften zu schwächen.

Ich möchte aber in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß die Erläuterungen ausdrücklich die Möglichkeit vorsehen, daß an den Beratungen des Konsultationsgremiums über den in der Vereinbarung genannten Kreis hinaus weitere Personen mit beratender Stimme teilnehmen, in diesem Zusammenhang sind auch die Mitglieder der betroffenen gesetzgebenden Körperschaften gemeint. Das heißt also, in den Erläuterungen ist eindeutig klargestellt, daß diese Personen mit beratender Stimme teilnehmen können. Im Hinblick auf derartige Überlegungen glaube ich auch, daß die Zusammensetzung dieses Konsultationsgremiums durchaus auch demokratiepolitisch vertretbar ist.

Ich hoffe, daß ich mit der Beantwortung dieser Fragen, insbesondere hinsichtlich der laufenden Bemühungen der Bundesstaatsreform und anderer Vorhaben der Bundesregierung, Auskunft geben und zur Aufklärung dieser Problembereiche etwas beitragen konnte.

Aber erlauben Sie mir eine persönliche Anmerkung. In der Passage, in der Sie von der "Ignoranz der Bundesregierung" sprechen, halte ich diesen Ausdruck für nicht ganz passend. Wir sind uns sehr wohl dieser Probleme bewußt und werden auch die entsprechenden Maßnahmen setzen. Das können Sie jedem Medium entnehmen. Ich führe den Ausdruck "Ignoranz der Bundesregierung" auf die teilweise nicht aktuellen Informationsstände der Antragsteller zurück und hoffe, daß ich sie damit etwas verringern konnte. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

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