Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 153

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dem das Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung und zum Schutz der Umwelt im Ausland, BGBl. Nr. 185/1993, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 201/1996, das Bundesgesetz über die Förderung des Wasserbaues aus Bundesmitteln, BGBl. Nr. 148/1985, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 516/1994, sowie das Bundesgesetz zur Finanzierung und Durchführung der Altlastensanierung geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Payer übernommen. Ich darf ihn um den Bericht bitten.

Berichterstatter Johann Payer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Familie und Umwelt liegt schriftlich vor. Ich verzichte daher auf die Verlesung.

Der Ausschuß für Familie und Umwelt stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Tremmel. – Bitte.

19.48

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Freundlicherweise haben Sie heute einmal Männer gleichberechtigt und uns erlaubt, das Sakko abzulegen, aber am Rednerpult werde ich es doch anbehalten. Jedenfalls danke ich dafür. Das ist eine Art der Gleichbehandlung, wie wir sie selten erleben. Daher sollten wir auch der Frau Präsidentin unseren Dank dafür zugute kommen lassen.

Nunmehr zur Vorlage: Der gegenständliche Gesetzesbeschluß des Nationalrates hat das Ziel, durch eine Sondertranche im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft im Ausmaß von 1 Milliarde Schilling einen weiteren Beitrag zum Schutz der unter- und oberirdischen Gewässer vor Verunreinigung und so weiter zu leisten. Die Förderung von laufenden Maßnahmen der Altlastensanierung soll einen effektiveren Einsatz der für diesen Förderungsbereich vorgesehenen Mittel ermöglichen.

Bereits zu Beginn des Jahres – so entnehmen wir es hier aus der Problemstellung – lagen der Abwicklungsstelle Anträge in der Höhe von 1,36 Milliarden Schilling vor, und man hat festgestellt, daß die Finanzmittel nicht mehr ausreichen würden.

Die Beauftragung der Österreichischen Kommunalkredit AG zur Abwicklung der Umweltförderung endet mit Ende dieses Jahres, und auch hier mußte man einen Weg suchen – der Weg, der gesucht wurde, gefällt uns nicht ganz; ich werde dann später noch darauf eingehen –, um die Österreichische Kommunalkredit weiter zu betrauen. Zusätzliche Kosten – so wird hier festgestellt – entstehen keine, die EU-Konformität wäre gegeben. – Ich bestreite, daß diese Konformität gegeben ist, und werde auch noch darauf zu sprechen kommen.

Ich habe die Österreichische Kommunalkredit erwähnt, die unbefristet betraut wird. Wir halten diese unbefristete Betrauung für wettbewerbsverzerrend. Der Vertrag kann höchstens auf die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen werden. Eine Verlängerung des Vertrages um jeweils weitere fünf Jahre wäre für uns dann zulässig, wenn die Österreichische Kommunalkredit nach erfolgter Ausschreibung als Bestbieter hervorginge. Das ist nur verständlich, aber hier betraut man auf unbestimmte Zeit.

Die Ausschreibung und die Vergabe der zu fördernden Maßnahmen müßte gemäß der nach Maßgabe der Auftragssumme jeweils anzuwendenden Bestimmungen für Ausschreibungen und Vergabe der betreffenden Gemeinden, Bundesländer, des Bundes und der Europäischen Gemeinschaft erfolgen, was in dieser Form ebenfalls nicht vorgesehen ist. Ergo dessen bestreite ich auch diesbezüglich die EU-Konformität.


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