Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 163

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20.35

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Zu Ihrem erstaunten Blick, Frau Bundesministerin: Heute wurde hier die Gleichberechtigung der Männer hergestellt, wir dürfen ohne Sakko agieren. Die Frau Präsidentin hat uns das erlaubt. (Bundesrätin Crepaz: Aber nicht am Rednerpult!)

Vorausschicken möchte ich, daß wir diesem Gesetz die Zustimmung geben werden. Wie meine Vorrednerin bereits gesagt hat, regelt es die Pflichten für die Dienste in der Gesundheits- und Krankenpflege. Damit wird eine längst fällige EU-Anpassung vorgenommen. Das Gesetz garantiert verkürzte Ausbildungswege und läßt teilweise Übergangsbestimmungen weg. Neueinsteigern steht ein genau definierter und differenzierter Ausbildungsweg offen; das begrüße ich, allerdings sieht die Praxis leider Gottes ein bißchen anders aus. Auf diese Kritikpunkte darf ich später noch zu sprechen kommen.

Eine der Schwächen dieses Gesetzes besteht darin, daß gewisse Bereiche – bereits genannt wurden Sanitätshilfsdienste, Rettungssanitäter, Ordinationshilfen et cetera – weiterhin ohne entsprechendes Berufsbild auskommen müssen. Dem Wegfall der Internatspflicht hat soeben Frau Kollegin Fischer ihre Aufmerksamkeit gewidmet. Wir würden uns allerdings eine Bereitstellungspflicht wünschen.

Weiters würden wir uns – das sage ich auch als Föderalist – von den Bundesländern erwarten, daß man nicht nur Schulen auflöst und zum Beispiel den Wiener Bereich höher belastet. Wenn schon Schüler hierhergeschickt werden, dann sollte im Sinne einer gemeinsamen Verpflichtung an Gastschulbeiträge gedacht werden. Denn sonst wird es bei der heute leider Gottes geübten Praxis bleiben, daß immer dann, wenn Not am Manne – richtigerweise: an der Frau – ist, ausländische Hilfskräfte herangezogen werden, seien es philippinische Krankenschwestern oder andere; man hört jetzt – ich weiß nicht, ob das richtig ist – sogar von Krankenschwestern, die aus der Ukraine kommen sollen.

Wir sollten dafür sorgen, daß für Österreicher, für österreichische Jugendliche der Zugang zu diesen Berufen gewährleistet wird. In dieser Hinsicht gibt uns dieses Gesetz Anlaß zur Sorge. Ich verstehe einzelne Kommunen und Bereiche, die einen Mangel mit einem Schlag beheben wollen und ausländische Gäste hereinholen. Das mag für die Kommune vordergründig gut sein, möglicherweise auch für die Krankenpflege, allerdings wird dadurch auf längere Sicht Einheimischen die Möglichkeit verwehrt, eine entsprechende Ausbildung zu bekommen – auf den Wegfall der Internatspflicht habe ich bereits hingewiesen – und schließlich einen Arbeitsplatz zu finden.

Ebenfalls bereits erwähnt wurde die Nostrifikation. Wir haben hinreichend Anlaß, unser Können entsprechend darzutun, und man sollte von ausländischen Kräften, die nach Österreich kommen, einen genauen Nostrifikationsnachweis verlangen. Von den einheimischen Schülerinnen und Schülern wird das ebenso verlangt; das ist eine Frage der Gleichbehandlung. Unser heute noch hoher Ausbildungsstandard sollte dadurch nicht geschmälert werden.

Mit diesen Kautelen, die ich somit kurz angemeldet habe, werden wir dieser Vorlage zustimmen beziehungsweise keinen Einspruch erheben. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

20.40

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

20.40

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie mein Kollege Dr. Tremmel schon gesagt hat, geben wir diesem Gesetz gerne unsere Zustimmung, weil es ein wichtiges und richtiges Gesetz ist.


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