Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 177

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Händler diese Kennzeichen ausgeben sollten, nicht noch mehr zu einer Kleinstrukturierung geführt hätte, wobei die Vernetzungen vielleicht nicht so kurzfristig möglich wären.

Gehen wir doch einmal gemeinsam diesen ersten Schritt über die Versicherungsanstalten. Wie wir ja gemeinsam diskutiert haben, können weitere Schritte folgen, und vielleicht ist es möglich, daß dann gleich die Autohändler diese Kennzeichen vergeben, daß es zu dieser Weiterentwicklung kommen kann.

Hohes Haus! Das Führerscheingesetz bringt meines Erachtens auch entscheidende und gravierende Neuerungen und Möglichkeiten für die Verkehrsteilnahme. – Ich bin allerdings davon überzeugt, daß es nicht in allen Punkten von unserer Bevölkerung, von der Gesellschaft bejubelt werden wird. Als unbestritten würde ich die Errichtung des zentralen Führerscheinregisters annehmen, noch dazu, wenn keine neuen Behörden und keine neue Amtsstelle geschaffen werden, sondern dies dem bereits privatisierten Bundesrechenamt angegliedert werden soll.

Als sinnvoll erachte ich es auch, daß die Länder, aber auch örtliche Register in dieser zentralen Anlage mitbetreut werden können. Ich kann nur hoffen, daß die Übergangsfrist von zirka zwei Jahren genützt wird, um dieses Instrument in Zukunft flächendeckend zur Verfügung zu haben.

Kritischer betrachtet von der Bevölkerung wird wahrscheinlich die Herabsetzung des Mindestalters für die Erteilung einer Lenkerberechtigung bei PKW und Moped. Ich persönlich bin ein Befürworter des sogenannten französischen Modells, das vorsieht, daß jemand bereits mit 17 Jahren in Begleitung einer verkehrserfahrenen und unbescholtenen Person eine Lenkerberechtigung für die Klasse B, also PKW, erhält.

Ich habe mich schon vor vielen Jahren mit diesem Modell auseinandergesetzt und kann mir vorstellen, daß dieses die Möglichkeit bietet, daß junge Menschen zu verantwortungsbewußten Verkehrsteilnehmern erzogen werden. Wichtig ist, daß jene PKW – da ersuche ich das Ministerium, schnellstens entsprechende Verordnungen zu erlassen –, welche von einem 17jährigen gefahren werden, eine entsprechende Kennzeichnung aufweisen, um die anderen Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam zu machen, daß hier ein junger Mensch am Volant sitzt, der nur mit 80 km/h auf Freilandstraßen und 100 km/h auf Autobahnen unterwegs sein darf.

Was die Herabsetzung des Alters zur Erreichung des Mopedausweises auf 15 Jahre betrifft, kann ich mir vorstellen, daß dies noch sehr emotional geführte Diskussionen nach sich ziehen wird. Wenn ich mir die vorletzte Nummer des "Sicherheitsmagazins", das Sie wahrscheinlich alle kennen, herausgegeben von der Allgemeinen Unfallversicherungs Anstalt, betrachte, werden meine Befürchtungen verstärkt, daß es hier zu einer stärkeren Emotionalisierung kommen kann. Da heißt es nämlich unter dem Titel "Gefährliches Moped" – ich darf zitieren –: Für die Anfänger unter den Mopedfahrern lebt es sich gefährlich. Deshalb sind auch die Eltern strikt gegen die Herabsetzung des Einstiegsalters auf 15 Jahre. 75 Prozent der Eltern von 14- bis 15jährigen Jugendlichen sind dagegen, daß Mopedfahren schon ab 15 erlaubt wird.

Als häufigsten Grund gegen das Mopedfahren ab 15 nannten die befragten Gruppen, daß 15jährige noch zu jung und zu unreif seien. Und weiter heißt es hier von seiten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit: Ein 15jähriger ist viel zu fasziniert von Technik und Geschwindigkeit. Er kann das gesamte Gefahrenspektrum nicht richtig einschätzen. Da hilft auch eine gute Mopedausbildung in Theorie und Praxis wenig. Man kann die Entwicklung der Persönlichkeit nicht beschleunigen.

Und weiter: Das Kuratorium für Verkehrssicherheit hält an seinem Nein zum Moped ab 15 fest. Es kann nicht sein, daß ein ganzer Jahrgang österreichweit einem hohen Unfallrisiko ausgesetzt wird.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn man liest beziehungsweise hört, welch schlimme Prognosen hier aufgestellt werden, und wir trotzdem die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, zu denen ich mich voll bekenne, heißt dies, daß vor allem die dazu ermächtigten Behörden sehr behutsam vorgehen müssen und daß erst nach genauester Prüfung der Anträge ein Mopedausweis an 15jährige ausgegeben werden darf.


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