Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 179

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schwerer Unfall seines 18jährigen Nachbarn, dessen Führerschein gerade erst zwei Wochen alt war. Auf einer Spritztour geriet der Wagen außer Kontrolle und raste frontal gegen einen entgegenkommenden LKW. Die Bilanz: ein Schwerverletzter, ein lebensgefährlich Verletzter, ein 15jähriger Beifahrer war tot.

Meine Damen und Herren! Da gibt es Beispiele über Beispiele. Junge Menschen sterben auf den Straßen, weil wir ihren jugendlichen Leichtsinn, ihre Unerfahrenheit und, wie Sie es angesprochen haben, Herr Kollege Pischl, das mangelnde Veantwortungsbewußtsein nicht in die Schranken weisen. Für mich ist die Eigeninitiative eines jungen Menschen bewundernswert. Wir sollten uns diesen engagierten jungen Mann vielleicht als Vorbild nehmen und gesetzliche Maßnahmen überlegen, um möglichst rasch diesen schrecklichen Ereignissen auf den Straßen entgegenzuwirken.

Meiner Meinung nach kann es weder technisch noch organisatorisch Schwierigkeiten geben, für die ersten beiden Jahre nach dem Führerscheinerwerb eine Beschränkung zu erlassen. Konkret stelle ich mir etwa eine PS-Beschränkung vor, und zwar auf 60 PS. Oder, man könnte auch, wie Sie es angeregt haben, Herr Kollege Pischl, das französische Modell übernehmen. Dort muß eben jeder Fahranfänger zwei Jahre einen Aufkleber mit Angabe der erlaubten Höchstgeschwindigkeit am Auto anbringen, das wäre in Frankreich Tempo 90.

Lassen Sie mich nun noch konkret auf das Führerscheingesetz eingehen. Dabei möchte ich mich besonders mit § 19 beschäftigen, in dem die vorgezogene Lenkerberechtigung für die Führerscheinklasse B geregelt wird.

Mir ist völlig klar, daß ein Auto heute unabdingbar, ein Muß für jeden jungen Menschen ist. Wenn man sich die Entwicklung der Zulassungszahlen ansieht, dann zeigt sich, daß nichtmotorisierte Menschen inzwischen schon in der Minderheit sind. Je früher heute ein Jugendlicher an das Statussymbol Auto herankommen kann, desto lieber ist es ihm. Daher ist es gewiß populär, das Führerscheinalter zu senken: populär bei den jungen Menschen und – das darf man nicht vergessen – auch populär beim gesamten Wirtschaftsbereich, der sich mit Kraftfahrzeugen beschäftigt.

Demgegenüber möchte ich ganz bewußt feststellen, daß meiner Meinung nach trotz aller Hürden, die mit dem Erwerb des Führerscheins schon mit 17 Jahren verbunden sein werden, leider folgendes geschehen wird: Wir werden die gleichen Schlagzeilen erleben, wie ich sie eingangs zitiert habe, und die gleichen Fälle beklagen, nur mit dem Unterschied, daß die Opfer dann – statt wie heute 18 – erst 17 Jahre alt sein werden.

Eines möchte ich hier ganz offen sagen: Ich halte es für keine gute Idee, so jungen Menschen – das formuliere ich jetzt überspitzt – Tatwaffen, wie sie PS-starke Autos nun einmal sein können, in die Hand zu geben, ohne geeignete Begleitmaßnahmen vorzusehen (Beifall bei der SPÖ) wie etwa die von mir erwähnte PS-Beschränkung oder die dem französischen Modell entsprechende Möglichkeit, am Auto einen Aufkleber mit der Information anzubringen, daß ein Führerscheinneuling am Steuer sitzt, der nur mit begrenzter Geschwindigkeit fahren darf.

Im übrigen wird meine Fraktion dieser Vorlage zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

10.01

Präsident Dr. Günther Hummer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Tremmel. Ich erteile es ihm.

10.01

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Hager! Sie haben völlig recht, wenn Sie hier sagen, daß alle diese Initiativen in die entsprechenden Gesetzesvorlagen einzubauen wären: Führerschein auf Probe, möglicherweise eine PS-Beschränkung und eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit. Aber meine schlichte Frage an Sie, Herr Kollege, lautet: Warum haben Sie das bis jetzt nicht getan, und warum wehren Sie sich dagegen, daß diese Materien heute mittels Ent


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