Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 185

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kann. Denn es müßte dann allen Bekannten oder Kunden dieses Telefonkunden die neue Num-mer mitgeteilt werden, das Briefpapier müßte geändert werden und so weiter.

Um diesen Wettbewerb zu ermöglichen, müßte die sogenannte Nummern-Portabilität im Gesetz festgehalten werden, daß also der Kunde seine Telefonnummer beibehalten kann. Technisch sollte dies kein Problem darstellen, man denke nur an das GSM-Netz! – Der letzte Satz des § 54, in dem es heißt: "nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten", wird von der Fernmeldebehörde so interpretiert werden, daß eine eigene Nummernstraße geschaffen werden soll – wahrscheinlich mit der Vorwahlnummer 07 – und erst dann der Kunden berechtigt ist, die Nummer mitzunehmen. Das heißt: Der Kunde muß zuerst – jetzt! – seine Nummer wechseln, um dann bei einem Betreiberwechsel die Nummer mitnehmen zu können. – Das ist unserer Meinung nach sowohl technisch als auch verwaltungstechnisch überflüssig und von den Kosten her eine überzogene Forderung, die unserer Meinung nach auch nicht EU-konform ist.

Der letzte Kritikpunkt richtet sich gegen § 84, das sogenannte Durchsuchungsrecht. In diesem Zusammenhang haben wir die schwerwiegendsten Bedenken, denn das ist ein Verstoß gegen die Bürgerrechte und gegen die bürgerlichen Grund- und Freiheitsrechte. § 84 Abs. 1 lautet – ich zitiere –: "Besteht der dringende Verdacht, daß durch eine unbefugt errichtete oder betriebene Funksendeanlage Personen gefährdet oder Sachen beschädigt werden können, oder ist dies zur Durchsetzung der sich aus internationalen Verträgen ergebenden Verpflichtungen erforderlich, so können von den Fernmeldebehörden Grundstücks-, Haus-, Personen- und Fahrzeugdurchsuchungen angeordnet und bei Gefahr im Verzug auch von ihren Organen aus eigener Macht vorgenommen werden."

Meine Damen und Herren! Das halten wir für schwerst verfassungswidrig! Diese Bestimmung ist aus dem alten Fernmeldegesetz übernommen worden und widerspricht dem Bundesverfassungsgesetz zum Schutze des Hausrechtes, dem Artikel 8 der Menschenrechtskonvention und Artikel 9 des Staats-Grundgesetzes vom 20. Dezember 1867. Denn darin ist überall normiert, daß Hausdurchsuchungen, Personen- und Fahrzeugdurchsuchungen und dergleichen nur auf richterlichen Befehl durchgeführt werden können.

Meine Damen und Herren! Es wäre ganz einfach, das abzuändern: Unser Vorschlag würde dahin gehend lauten: "Besteht der dringende Verdacht, daß durch eine unbefugt errichtete oder betriebene Funksendeanlage Personen gefährdet oder Sachen beschädigt werden können, so können Fernmeldebehörden die Sicherheitsbehörden oder die Gerichte um Unterstützung ersuchen." – Denn dann ist diese Vorschrift verfassungskonform! Alles andere ist jedoch grob verfassungswidrig!

Stellen Sie sich das einmal vor: Eine Person der Fernmeldebehörde – wer immer das auch sein mag – kommt zu Ihnen in die Wohnung, ins Haus oder in den Betrieb und sagt, daß sie nun eine Hausdurchsuchung und auch eine Personendurchsuchung durchführen will. Sie haben sich zu entkleiden, und der oder die Bedienstete der Fernmeldebehörde kann sogar eine Personenvisitation vornehmen, ob Sie nicht irgendwo am Körper einen Sender tragen! Dann will er oder sie auch noch ihre Autos durchsuchen – und all das ohne richterlichen Befehl! Das ist untragbar für einen demokratischen Rechtsstaat!

Meine Damen und Herren! Wenn Sie dem zustimmen, dann setzen Sie das Parlament und den österreichischen Bundesrat auf die gleiche Stufe mit dem Parlament eines autoritären oder totalitären Staates, wo es natürlich zulässig ist, wenn der Funkverkehr von der Autorität, von der Staatsmacht, überwacht wird und eventuell vorhandene Oppositionssender ausgeforscht werden.

Dem kann ein demokratisches Parlament nicht zustimmen, und deshalb ersuche ich Sie auch, mit uns diesen Gesetzesbeschluß abzulehnen und ihn rückzuverweisen. Der Nationalrat soll eine verfassungskonforme Formulierung finden, wie ich sie schon genannt habe. Dann können wir diesem Gesetz unsere Zustimmung geben, ansonsten rate ich davon ab. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.27


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