Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 186

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Präsident Dr. Günther Hummer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Peter Polleruhs. Ich erteile es ihm.

10.27

Bundesrat Ing. Peter Polleruhs (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Nachdem man die Ausführungen des Kollegen Königshofer gehört hat, muß man ja beinahe Angst haben, weiter zu telefonieren!

Ich möchte mich vor allem mit dem wirtschaftlichen Aspekt dieses Gesetzes näher beschäftigen. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Wie Sie wissen, ist der Zweck des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates, durch Förderung des Wettbewerbs im Bereich der Telekommunikation die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit zuverlässigen, preiswerten, hochwertigen und innovativen Telekommunikationsdienstleistungen zu gewährleisten. Das Fernmeldegesetz 1993 bildet derzeit den rechtlichen Rahmen für die Telekommunikation in Österreich. Ich meine, daß wir als Politiker vor allem die entsprechende rechtliche Unterstützung geben müssen. – Ich kann mir das, was Kollege Königshofer uns hier im Hohen Haus soeben dargelegt hat, nur sehr schwer vorstellen!

Dieses Gesetz war damals schon ein wichtiger Schritt in Richtung Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes, und nach diesem ersten Schritt wurden nun mit diesem Fernmeldegesetz einige wichtige Neuerungen geschaffen. Trotz der Liberalisierung waren im Fernmeldegesetz 1993 noch bestimmte Bereiche der PTV ausgenommen, vor allem der leistungsgebundene Sprachtelefondienst und das feste Fernmeldenetz. Vor allem der Vorbehalt im Bereich des Netzes war eine Hemmschwelle bei der Liberalisierung der Dienste, da grundsätzlich nur Mietleitungen der PTV verwendet werden durften. Es war daher klar, daß dieses Gesetz nur eine Zwischenstufe auf dem Weg zur vollständigen Liberalisierung per 1. Jänner 1998 darstellt.

Seit dem Inkrafttreten des Fernmeldegesetzes 1993 sind wichtige EU-Richtlinien im Bereich der Telekommunikation erlassen worden, vor allem betreffend die Nutzung von Kabel-TV-Netzen und von alternativen Netzen für Telekommunikationsdienste sowie die Einführung des vollständigen Wettbewerbs auf den Telekommunikationsmärkten. Eines der wichtigsten Ziele des neuen Gesetzes ist die Umsetzung dieser Richtlinien in österreichisches Recht, und es wurde auch bereits auf die noch nicht geltenden Richtlinien Bedacht genommen.

Ein weiteres wichtiges Ziel ist es, mit diesem Gesetz möglichst flexible rechtliche Rahmenbedingungen für die Einführung des vollständigen Wettbewerbs auf dem Telekommunikationsmarkt ab 1. Jänner 1998 zu schaffen.

Das vorliegende Gesetz dient, wie gesagt, in erster Linie der nationalen Umsetzung der einschlägigen EU-Richtlinien zur vollständigen Liberalisierung des Telekommunikationssektors.

Ich habe es bei einer meiner vergangenen Reden schon einmal angeschnitten: Ich habe das Gefühl, daß Sie alles, was im Zusammenhang mit der EU steht – logischerweise, weil die Freiheitlichen gegen den Beitritt waren! – mit anderen Augen sehen. Ich habe mir schon einmal die Frage gestellt: Die Farbe kann es wohl nicht sein, denn Sie lieben dieses schöne Blau ja so! Sollten etwa die zwölf gelben Tupfer in Form von Sternen ausschlaggebend sein? – Sicherlich nicht! Herr Kollege Königshofer! So drastisch, wie Sie es geschildert haben, kann es wirklich nicht EU-konform sein! Tut mir leid, wenn ich das sage! (Bundesrat DDr. Königshofer: Sie kassieren wieder doppelt!)

Gestatten Sie, daß ich mich im Zusammenhang mit diesem Gesetz vorrangig mit den Auswirkungen der Beschäftigungstendenzen auseinandersetzen möchte. Denn sicherlich sollte die Novellierung eines Gesetzes auch im Zusammenhang damit zu sehen sein, was es der Wirtschaft bringen kann und bringen wird. Am 1. Jänner 1998 verlieren, wie gesagt, die bisher dominanten Anbieter im Großteil der EU-Länder das ausschließliche Recht, Sprache auf ihren Netzen zu übertragen. Sie erhalten Konkurrenz durch alternative Infrastruktur- und Dienstleistungsanbieter. Eine Analyse über die internationale Beschäftigungsentwicklung sagt folgen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite