Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 188

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wirtschaftlich benachteiligte Regionen in unserem Land auch wirtschaftlich von zunehmender Bedeutung sein und auch neue Chancen für diese Regionen in Österreich bieten kann.

Angesichts dieser zentralen Bedeutung des Telekommunikationsbereiches ist es die Aufgabe der Politik, optimale Rahmenbedingungen zu schaffen, um unserer Wirtschaft, den Universitäten, den Schulen, den Forschungseinrichtungen, aber auch allen Privatpersonen eine moderne und leistungsfähige Infrastruktur in diesem Bereich für das nächste Jahrtausend zur Verfügung stellen zu können.

Für unsere internationale Konkurrenzfähigkeit ist ein leistungsfähiges Kommunikationsnetz geradezu eine Grundvoraussetzung. Ziel des neuen Telekommunikationsgesetzes ist es, ab 1998 eine möglichst flexible Regelung für den liberalisierten Telekommunikationsmarkt zu schaffen. Auch werden durch das neue Gesetz sehr wohl – da bin ich nicht der Meinung der FPÖ-Fraktion – bestehende EU-Richtlinien auf nationaler Ebene umgesetzt.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird ein, wie ich meine, goldener Mittelweg beschritten. Es werden weder Monopolinteressen verteidigt, noch wird ein zerstörerischer Liberalismus losgelassen. Es wurden in Form einer flexiblen GesmbH-Gesellschaftsform vorbildliche Regelungen für die neue Regulierungsbehörde geschaffen.

Auch der Schutz der Grundrechte ist durch die vorgesehene Kommission mit richterlicher Unabhängigkeit sichergestellt. Auch in diesem Punkt befinden wir uns, wie ich meine, in einem eklatanten Widerspruch mit den Theorien, die von der FPÖ geäußert wurden und die sich bisher in juristischen Diskussionen letztlich als unrichtig herausgestellt haben. Individuell notwendige Teilregelungen werden auf dem Verordnungsweg sehr flexibel durchführbar sein.

Mit diesem Gesetz gehört Österreich zu jenen europäischen Ländern, die die EU-Konzeption eines liberalisierten Telekommunikationsmarktes umgesetzt haben. Auf Basis dieses Gesetzes liegt es nun an den Unternehmen, diese Chance und auch die Möglichkeiten, die dieses Gesetz für die Zukunft des Telekommunikationsmarktes in Österreich bietet, zu nutzen und entsprechend wirtschaftlich umzusetzen.

Diese Gesetzesvorlage bietet, wie ich meine, hervorragende Rahmenbedingungen, die Infrastruktur für den Bereich Telekommunikation in Österreich zu verbessern. Deshalb wird die SPÖ-Fraktion gegen diese Vorlage keinen Einspruch erheben. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schöls. – Bitte.

10.40

Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Meine Vorredner haben zu diesem Tagesordnungspunkt die technische Seite des Post- und Telekommunikationsgesetzes ausgeleuchtet und haben darzustellen versucht, welche gesetzlichen Änderungen erforderlich waren, damit Richtfunkstationen errichtet werden können, um der österreichischen Post die Möglichkeit zu geben, sich auf dem europäischen Markt zu bewähren.

Gestatten Sie mir nun, daß ich jenen Teil in meinen Ausführungen anspreche, der in einem Rechtsstaat notwendig und legitim ist, nämlich jenen Bereich, in welchem es um die in diesem Bereich beschäftigten Personen geht. Es ist nämlich erforderlich, daß im Zusammenhang mit einer technischen Gesetzesänderung auch die notwendigen Rahmenbedingungen im Beamten-Dienstrechtsgesetz entsprechend geschaffen und geändert werden.

Ich habe gestern bei meiner ersten Sitzung hier im Hohen Haus mit einiger Verwunderung feststellen können, daß sich Mandatare der Freiheitlichen Partei in ihren dringlichen Anfragen darüber mokiert haben, daß sich dieses Hohe Haus zweimal – man höre und staune: zweimal! – mit Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst auseinandersetzen muß.


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