Bundesrat Stenographisches Protokoll 629. Sitzung / Seite 189

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Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es muß uns bewußt sein, daß zwischen den Dienstrechtsbestimmungen der an den Hochschulen Beschäftigten und den Dienstrechtsbestimmungen der Kolleginnen und Kollegen, die im Postbereich tätig sind, gravierende Unterschiede bestehen. – Man kann nicht auf der einen Seite mit seinem Parteiführer den Wanderzirkus durch die Gegend tingeln lassen und da und dort so tun, als ob man sich um die Anliegen der Arbeitnehmer tatsächlich annehmen würde, den Menschen Hoffnungen machen, ihnen versprechen, daß es sogar möglich ist, zum Preis von 1 Schilling einer eigenen Gewerkschaft beizutreten, die sich der Anliegen der Arbeitnehmer annimmt, sich andererseits dann aber darüber mokieren, daß diese Schutzarbeit für die Arbeitnehmer auch mit parlamentarischer Arbeit verbunden ist. (Zwischenruf des Bundesrates DDr. Königshofer. )

Hohes Haus! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich sage es auch in meiner Fraktion immer wieder und stehe nicht an, das auch hier in Richtung der Freiheitlichen Partei zu deponieren: Arbeitnehmerschutzbestimmungen dürfen keine Kann-Bestimmung sein, sondern Arbeitnehmerschutzbestimmungen müssen eingehalten werden! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wenn wir in unserem Rechtsstaat die gesetzliche Voraussetzung so geschaffen haben, dann müssen wir uns auch der Prozedur unterziehen, alle rechtlichen Mechanismen auszuschöpfen, damit diese Arbeitnehmerschutzbestimmungen entsprechend eingehalten werden können.

Hohes Haus! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich verhehle nicht, daß es sicherlich notwendig ist, daß à la longue im Sinne einer effizienten Arbeit auch die Beschäftigten im Personalsektor des Post- und Telekommunikationsbereichs ein eigenständiges Dienstrecht bekommen, welches nicht mit den allgemeinen Dienstrechtsbereichen abgehandelt werden kann.

Darüber haben wir uns gestern hier auch unterhalten, als es darum gegangen ist, für die Hochschullehrer eigene, adäquate Dienstrechtsbestimmungen zu schaffen. Ebenso muß es langfristiges Ziel sein, à la longue die Beschäftigen im Postbereich herauszunehmen. Tatsächlich sind die entsprechenden Regelungen derzeit noch im B-DG enthalten, daher haben wir uns dieser Verpflichtung zu unterziehen. Wir haben neben den technischen Voraussetzungen auch die anderen entsprechenden Voraussetzungen für die Menschen, die in diesen Bereichen tätig sind, zu schaffen.

Meine Fraktion wird daher der vorliegenden Novelle zum Beamten-Dienstrechtsgesetz im Zusammenhang mit dem Telekommunikationsgesetz, welche die Richtwertverwendungen neu regelt, durch welche ermöglicht wird, Funktionen auf Zeit sinnvoll zu vergeben, und durch welche in der Frage der Definitivstellung und der Ernennungserfordernisse angepaßte rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Zustimmung erteilen. – Ich danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.45

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr DDr. Königshofer. – Bitte.

10.45

Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer (Freiheitliche, Tirol): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Aufgrund der Äußerungen meiner Vorredner möchte ich noch einmal in dieser Sache Stellung nehmen.

Zuerst zu meinem unmittelbaren Vorredner, der gesagt hat, Arbeitnehmerschutzbestimmungen dürfen keine Kann-Bestimmungen sein. – Dieser Meinung sind wir auch! Wir sind aber auch der Meinung, daß gerade die Regierungsparteien die Arbeitnehmerschutzbestimmungen verletzen. So ist etwa diese ganze Karenzierungslösung im Postbereich, Herr Kollege, nur ein Kaschieren des Bruches Ihres Wahlversprechens. Der damalige Minister Klima hat gesagt, daß kein Arbeitsplatz bei der Post abgebaut werden wird. Jetzt gehen Sie her und karenzieren die Postler ab einem gewissen Alter, das heißt, Sie bauen sie über die Karenzierung ab. Das ist die Wahrheit, darüber müssen wir einmal sprechen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zu den beiden anderen Kollegen Ing. Polleruhs und Dr. Ludwig: Beide haben von Beschäftigungseffekten gesprochen. Kollege Polleruhs hat gesagt, daß dieses Telekommunikationsgesetz gesamtwirtschaftliche Beschäftigungseffekte größeren Ausmaßes auslösen wird. Kollege


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