Bundesrat Stenographisches Protokoll 631. Sitzung / Seite 13

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darfsanmeldung gewaltig gestiegen. Ich glaube, alleine im heurigen Jahr haben die Organisationen einen Bedarf von an die 9 000 angemeldet.

Deshalb muß man versuchen, möglichst allen Organisationen Zivildiener zuzuteilen, und da gibt es meiner Meinung nach eine Ungerechtigkeit, nämlich daß die einzelnen Organisationen ungleich behandelt werden. Es gibt Organisationen, die für einen Zivildiener bis zu 7 000 S pro Monat an Kostenersatz an das Innenministerium zahlen, und andere Zivildienstträgerorganisationen bezahlen überhaupt nichts. Das sind vor allem die "Blaulichtorganisationen", also Rotes Kreuz, Feuerwehr und ähnliche Organisationen. Ziel ist es, daß auch diese Organisationen einen Mindestbeitrag zu bezahlen haben. In der ursprünglichen Begutachtung war von 2 700 S als Mindestbeitrag die Rede und von Inkraftsetzung mit 1. 1. 1998. In der Zwischenzeit hat es eine Reihe von Gesprächen gegeben, weil das natürlich eine zusätzliche Belastung für diese Organisationen bedeuten würde, und wir haben jetzt den Inkraftsetzungszeitpunkt auf 1. 1. 1999 verschoben, damit hier noch die entsprechenden Vorkehrungen getroffen werden, und der Geldbetrag in der Höhe von 2 700 S ist auch deutlich reduziert worden.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke. – Wird eine Zusatzfrage gewünscht?

Bundesrat Anton Hüttmayr (ÖVP, Oberösterreich): Sie haben gerade von den Rettungsorganisationen gesprochen, und wir wissen – Sie sicher auch –, wie wichtig diese Zivildiener für diese Organisationen, für das Aufrechterhalten dieser Organisationen sind. Wenn jetzt wirklich die Beiträge zu zahlen sind, dann wird man erstens klären müssen, wo diese Organisationen diese Beiträge aufbringen können, und zweitens, wie man angesichts dieser Maßnahme sicherstellen kann, daß diese Organisationen ihre Aufgabe erfüllen können.

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Bundesrat! So wie viele hier im Raum bin auch ich Mitarbeiter und Funktionär von zwei Rettungsorganisationen. Ich bin mir deshalb auch der finanziellen Probleme bewußt, weiß aber auch – ich bin im Hauptausschuß von einer politischen Partei nicht zu Unrecht auch darauf hingewiesen worden bin –, daß die Rettungsorganisationen auch schon viele Aufgaben übernommen haben, die früher Private übernommen haben, Taxi und so weiter, daß in diesen Bereichen auch eine relativ gute Verdienstmöglichkeit vorhanden ist und daß sie erst die Zivildiener in die Lage versetzt haben, diese Arbeiten auch zu übernehmen. Daher muß man schauen, daß man hier einen vernünftigen Ausgleich findet.

Ich möchte es mir jetzt nicht so leicht machen und sagen, gerade im Bundesrat nicht, da sollen halt die Länder und Gemeinden einspringen, wobei zu sagen ist, daß das natürlich unter Umständen auch eine Möglichkeit wäre, falls es wirklich zu allzu großen Härten kommt. Mein Ziel ist es, hier einen Betrag zu finden, der deutlich dokumentiert, daß auch diese Organisationen für einen Zivildiener eine kleine Entschädigung zu zahlen haben, aber daß das solch ein Betrag ist, der finanziell bewältigbar und verkraftbar ist.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke.

Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Herr Bundesrat Erhard Meier. Ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark): Herr Minister! Welche Änderungen sind in der Novelle zum Zivildienstgesetz noch vorgesehen?

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Außer dieser Kostenfrage ist eine zweite Änderung vorgesehen. Da geht es um den Einsatz von Zivildienern im Auslandsdienst, und hier hat es in der letzten Zeit eine Reihe von Problemen gegeben. Das eine Problem war – was ein Teil von Ihnen wahrscheinlich wissen wird – die Frage des Vereines Gedenkdienst; innerhalb dieses Vereines ist es zu größeren personellen Debatten und Problemen gekommen. Und hier soll gewährleistet sein, daß es in Zukunft zu einer besseren Kontrolle dieser Vereine kommt.


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