Bundesrat Stenographisches Protokoll 631. Sitzung / Seite 15

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Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Also von meinem Verständnis her hat er sich bewährt, was die bisherigen Zahlen andeuten. Wir haben jetzt von den ersten drei Monaten folgende Zahlen bekommen: Pro Monat machen zirka 100 bis 120 Menschen diesen Psychotest, davon fallen rund 25 Prozent beim ersten Antreten durch. Das heißt, sie werden als nicht geeignet eingestuft, einen Waffenpaß oder eine Waffenbesitzkarte ausgestellt zu bekommen.

Es gibt dann die Möglichkeit, ein zweites Mal anzutreten. Beim zweiten Mal besteht ungefähr die Hälfte diesen Waffen-Psychotest, sodaß ich davon ausgehen kann, daß rund 10 Prozent der Menschen, die um eine Waffenbesitzkarte beziehungsweise um einen Waffenpaß ansuchen, als nicht geeignet eingestuft werden. Ich glaube, daß das unter Umständen schon dazu beitragen kann, daß wir uns ein wenig sicherer fühlen können.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke schön. – Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. John Gudenus.

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Bundesminister! Das Waffenverkehrsgesetz, im Volksmund auch "Kriminalitätsförderungsgesetz" genannt, hat einige Tücken. Ist nicht davon auszugehen, daß, wenn der Bevölkerung der legale Erwerb von Waffen erschwert wird, damit Verbrechern Vorschub geleistet wird, weil sie damit rechnen können, daß sich das Verbrechensopfer überhaupt nicht wehren kann?

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Bundesrat! Darüber können wir sehr lange diskutieren. Ich möchte gleich vorweg sagen: Ich möchte Ihr Argument nicht vom Tisch wischen, ich glaube, es ist natürlich richtig: Je schwerer der Zugang zum Erwerb einer Waffe ist, desto größer ist die Gefahr, daß vor allem von Kriminellen versucht wird, Waffen illegal zu erwerben. Ich möchte aber gleich dazusagen, daß wir andererseits wieder nicht der Illusion verfallen dürfen, zu glauben, daß eine Waffe im Haus unbedingt mehr Sicherheit bedeutet. All die empirischen Untersuchungen, die wir gemacht haben, zeigen sehr deutlich, daß eine Waffe in Privathaushalten allzuoft mehr Unsicherheit bedeuten kann. – Und da meine ich nicht nur diese tragischen Fälle aus der letzten Zeit, die wir alle kennen, sondern da gibt es auch eine Reihe von anderen Dingen.

Unsere Untersuchungen zeigen, daß ein Hund, daß eine gute Alarmanlage und der Versuch, in Zusammenarbeit mit dem kriminalpolizeilichen Beratungsdienst Maßnahmen zu setzen, um sein Haus, seine Wohnung einbruchssicher zu machen, bedeutend mehr Schutz bieten als eine Waffe. Und ein Pfefferspray in der Handtasche oder im Sakko eingesteckt kostet bedeutend weniger als eine Waffe und ist viel sicherer als eine Waffe selbst.

Präsident Dr. Günther Hummer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Gottfried Jaud. – Ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrat Gottfried Jaud (ÖVP, Tirol): Herr Bundesminister! Dem Vernehmen nach soll das Waffengesetz verschärft werden. Fürchten Sie nicht, daß durch diese Verschärfung die Bereitschaft, Waffen der Kategorie C zu melden, unter Umständen beeinträchtigt wird?

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Nein, Herr Bundesrat, ich fürchte das nicht. Ich gehe davon aus, daß es zu einer Diskussion über eine mögliche Verschärfung des Waffengesetzes in den nächsten Wochen im Innenausschuß des Parlaments und irgendwann auch, so hoffe ich, im Bundesrat kommen wird. Wenn es zu dieser Verschärfung kommt, dann ist vor allem mein Ziel, daß erstens die Aufbewahrung von Waffen stärker als bisher und auch regelmäßig kontrolliert wird, daß zweitens unter dem Schlagwort "Waffenführerschein" auch eine Art Test für die Handhabung von Waffen verlangt wird. Es ist einfach ein Unterschied, ob ich ein


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