Bundesrat Stenographisches Protokoll 631. Sitzung / Seite 23

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Hälfte derjenigen, die zunächst durchgefallen waren, die Prüfung bestanden. Daher kann ich meine Aussage von vorhin wiederholen: Von 267 Angetretenen haben rund 10 Prozent die Kriterien nicht erfüllt.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke.

Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Leopold Steinbichler (ÖVP, Oberösterreich): Herr Minister! Wie werden Sie gewährleisten, daß die Verläßlichkeitsprüfung möglichst flächendeckend in ganz Österreich dezentral durchgeführt werden kann?

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Durch zwei Maßnahmen: Erstens dadurch, daß es eine Liste von unabhängigen Psychologen gibt, die kreuz und quer über Österreich verteilt sind und zu denen jeder einzelne hingehen kann, um dort den Test zu machen. Zweitens hat das Kuratorium für Verkehrssicherheit eine Reihe von Außenstellen – die genaue Anzahl weiß ich jetzt nicht, ich glaube aber, es gibt sie nahezu in jeder Landeshauptstadt –, in denen es ebenfalls möglich ist, die Verläßlichkeitsprüfung dezentral abzulegen.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke.

Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ernst Winter. Ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrat Ernst Winter (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Gibt es im Rahmen der Verläßlichkeitsprüfung auch Überlegungen, die sichere Verwahrung genehmigungspflichtiger Schußwaffen zu überprüfen?

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Bundesrat! Die sichere Verwahrung genehmigungspflichtiger Schußwaffen scheint mir sehr notwendig und wichtig zu sein.

Teilweise geschieht das bereits, aber mein Ziel ist es, zu erreichen, daß diese Überprüfungen in nächster Zeit intensiver als bisher durchgeführt werden. Wenn es uns gelingt, eine einigermaßen sichere Verwahrung zu erreichen, werden meiner Ansicht nach tragische Ereignisse wie beispielsweise vor einigen Monaten in Zöbern so weit wie möglich auszuschließen sein.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke.

Zu Wort gemeldet hat sich ferner Herr Bundesrat Engelbert Weilharter. Ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Bundesminister! Zum Führen von Faustfeuerwaffen ist der Bedarf nachzuweisen und eine Verläßlichkeitsprüfung erforderlich. Warum sind Jäger, die Faustfeuerwaffen führen wollen, von dieser Verläßlichkeitsprüfung ausgenommen?

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Bundesrat! (Bundesrat Ing. Penz: Sie sind nicht unverläßlich!) – Wir haben bei Beschlußfassung des neuen Waffengesetzes zu dieser Frage eine sehr ausführliche Diskussion geführt. Das war noch vor meiner Zeit als Innenminister.

Ich halte es für sinnvoll, daß Jäger davon ausgenommen sind, weil sie ohnehin erschwerten Zugang zum Erwerb und zum Führen von Waffen haben. Eine zusätzliche Belastung erschien dem Gesetzgeber damals offensichtlich nicht sinnvoll, und ich schließe mich dieser Ansicht an.


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