Bundesrat Stenographisches Protokoll 631. Sitzung / Seite 22

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Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Diese neue Einheit soll in der Bevölkerung vor allem dadurch Vertrauen genießen, daß man sich auf diese Einheit 100prozentig verlassen kann und dort der Geheimnisschutz tatsächlich gewährleistet ist. Denn es war eine der großen Ängste und Befürchtungen der Gegner dieser neuen Fahndungsmethoden, daß aus dem damit unter Umständen erworbenen Wissen politisches Kleingeld persönlicher oder anderer Art gemacht wird. Deshalb ist meiner Ansicht nach der Geheimnis- und Vertrauensschutz für diese Einheit sehr wichtig.

Zweitens ist es wichtig, daß diese Einheit über die bestmögliche technische Ausstattung verfügt, und drittens ist wichtig, daß diese Einheit bestmöglich ausgebildet wird. Beides, bestmögliche Ausbildung und bestmögliche technische Ausstattung, soll bis 1. Juli 1998 geschaffen werden. Wenn uns diese drei Vorhaben gelingen – Vertrauens- und Geheimnisschutz, gute Ausbildung sowie gute Technik –, dann wird meiner Überzeugung nach Kritik, wie Sie sie geäußert haben, kaum der Fall sein.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke. – Zu Wort gemeldet hat sich weiters Herr Bundesrat Dr. Michael Ludwig. Ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrat Dr. Michael Ludwig (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister! In welchen Fällen wird der sogenannte große Lauschangriff zur Anwendung kommen?

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Bundesrat! Es ist vereinbart worden, daß sowohl Rasterfahndung als auch Lauschangriff in einem bestimmten Zeitraum – unter Anführungszeichen – "erprobt" werden und danach Nationalrat und Bundesrat endgültig entscheiden werden, ob diese neuen Fahndungsmethoden auch in Zukunft möglich sein werden oder nicht.

Der Lauschangriff darf nur in einigen wenigen Ermittlungsfällen eingesetzt werden: nur zur Bekämpfung schwerster Kriminalität, wenn konventionelle Methoden nicht zum Erfolg führen. Das heißt, es geht darum, das Aufkommen neuer Formen geplanter und organisierter Kriminalität soweit wie möglich zu verhindern und dem entgegenzutreten. Der Rechtslage nach darf der Lauschangriff nur dann eingesetzt werden, wenn es um die Aufklärung eines Verbrechens, das mit mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist, oder um die Aufklärung eines Verbrechens im Rahmen der organisierten Kriminalität geht.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke.

Wir gelangen nunmehr zur 9. Anfrage, 794/M, an den Herrn Bundesminister für Inneres. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Leopold Steinbichler, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Leopold Steinbichler (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

794/M-BR/97

Welche Erfahrungen gibt es insbesondere mit der neueingeführten Verläßlichkeitsprüfung?

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Bundesrat! Ich habe diese Frage eigentlich schon im Zuge der vorangegangenen Diskussion beantwortet. Inzwischen habe ich meinen Unterlagen aber die genauen Zahlen entnehmen können und habe nun die Gelegenheit, Ihnen diese mitzuteilen.

Bisher wurden 267 Gutachten erstellt, von denen rund ein Viertel negativ ausgefallen ist. Neben dem Kuratorium für Verkehrssicherheit sind derzeit 57 unabhängige Psychologen in der vom Innenministerium erstellten Liste der Gutachter eingetragen. Bei nochmaligem Antreten hat die


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