Bundesrat Stenographisches Protokoll 631. Sitzung / Seite 98

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15.53

Bundesrat Karl Hager (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vom Berichterstatter genannte Beschluß des Nationalrates bezüglich Änderung des Umsatzsteuergesetzes ist meiner Meinung nach eine sehr wirksame Maßnahme, um den sogenannten Einkaufstourismus in verschiedene Drittländer einzudämmen.

Wenn seit 1. Juli 1997 für die über die gestatteten Einfuhrkontingente von Tabakwaren, nämlich 25 Zigaretten, 5 Zigarren, 10 Zigarillos oder 25 Gramm Rauchtabak, hinausgehenden Mengen Tabaksteuer entrichtet werden muß, so ist es wohl logisch und auch verständlich, daß für die Einfuhr solcher Waren über die genannten Kontingente hinaus auch die Einfuhrumsatzsteuer abzuführen ist. (Beifall des Bundesrates Prähauser. )

Es erfolgt also eine Gleichstellung der Umsatzsteuer mit der Tabaksteuer. Diese Maßnahme bietet eine gewisse Gewähr dafür, daß besonders die Einkaufsfahrten – wir haben das bereits gehört – zu den Duty-free-Shops eingeschränkt werden. Wenn man bedenkt, daß ohne diese Regelung ein Steuereinnahmenentfall von zirka 4 bis 4,5 Milliarden Schilling jährlich entstehen würde, so muß man sagen, daß dieses Gesetz wohl mehr als gerechtfertigt ist.

Allerdings – auch das sei fairerweise festgestellt – sind in diesem Betrag nicht nur Tabak- und Umsatzsteuer, sondern auch ein Teil der Mineralölsteuer enthalten. Durch große Preisunterschiede in den einzelnen Ländern entsteht bei den Treibstoffen eine enorme Wettbewerbsverzerrung. Und die sogenannten Tankfahrten wirken sich genauso wie die Einfuhr von Tabakwaren insbesondere in den Grenzregionen negativ aus. Bei den Tabakwaren wurde nun durch diese Gesetzesänderung Abhilfe geschaffen. Sicherlich wären auch bei den Treibstoffpreisen Maßnahmen zu setzen – hier ist vor allem Herr Minister Farnleitner angesprochen, auch wenn er jetzt nicht hier ist –, um die Preisdifferenzen gegenüber den Nachbarstaaten nicht in einem solch hohen Ausmaß wirksam werden zu lassen. (Bundesrat Dr. Tremmel: Da lukriert die OMV halt auch mit!)  – Aber es ist der Wirtschaftsminister angesprochen, denn das hat mit der Mineralölsteuer gar nichts zu tun, sondern beim "Einkauf ohne Steuer" liegen wir weit über dem europäischen Niveau – natürlich unter Anführungszeichen gesagt. Das steht fest. Ich bin bereit, das anhand von Zahlen nachzuweisen.

Sicherlich werden diese Tank- und Einkaufsfahrten eingeschränkt und bedeutungsloser werden. Entscheidend ist, daß einmal ein erster Schritt getan wurde. Ich glaube, daß mit dieser vorgesehenen Regelung die Fahrten, die hauptsächlich dem Zigaretteneinkauf im Ausland dienten, an Bedeutung verlieren werden und so der österreichischen Wirtschaft, besonders jener in den Grenzregionen, ein Teil der verlorenen Umsätze wieder zugeführt werden kann.

Meine Damen und Herren! Ich darf auch einige Worte zur Änderung des Einkommensteuergesetzes sagen. Grundsätzlich sei festgehalten, daß sich gegenüber dem derzeitigen Zustand nichts ändert. Das heißt, die Situation des Jahres 1997 bleibt unverändert bestehen. Das bedeutet aber auch, daß die Absetzung beziehungsweise Steuerbegünstigung der Sonderausgaben erhalten bleibt, allerdings mit dem Unterschied zu früher – aber nicht zu 1997! –, daß diese steuerliche Begünstigung ein Jahr später zum Tragen kommt, da eben keine Freibetragsbescheide, die Sonderausgaben berücksichtigen, mehr ausgestellt werden und eben nur Freibetragsbescheide ab dem 3. November Gültigkeit haben. Im Durchschnitt sind das bei einer Zugrundelegung eines Höchstbetrags von 40 000 S etwa 3 000 S bis maximal 4 000 S Steuerbegünstigung im Jahr, die eben erst nach einem Jahr wirksam werden.

Es ist dies sicherlich auch eine Maßnahme zur Konsolidierung des Budgets, die eben rund 3 Milliarden Schilling bringt. Zugegeben, das ist ein ansehnlicher Betrag, aber ich meine, daß eine "Belastung" – das möchte ich unter Anführungszeichen sagen – für die Arbeitnehmer zwar wohl gegeben ist, aber mit Augenmaß und in einer zumutbaren Art und Weise erfolgte. Ebenfalls sollte erwähnt werden, daß diese Maßnahme nicht zuletzt dazu beiträgt, die Neuverschuldung unter der 3-Prozent-Grenze zu halten, wie sie im Maastricht-Vertrag vorgesehen ist.


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