Bundesrat Stenographisches Protokoll 631. Sitzung / Seite 100

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Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Harring. – Bitte.

16.02

Bundesrat Dr. Peter Harring (Freiheitliche, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bericht war zwar kurz, aber offensichtlich nicht so leicht zu verstehen. Daher sage ich Ihnen: Die Frage, um die es hier geht, ist einzig, ob die Damen und Herren des Bundesrates bereit sind, der Bundesfinanzierungsagentur mehr Kompetenzen zu geben oder nicht.

Die Bundesfinanzierungsagentur ist eine 100prozentige Tochter des Bundes. Es würde uns bei dieser Gelegenheit auch einmal interessieren, ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Agentur Bundesbeamte sind, oder ob man durch die Ausweitung der Kompetenzen dieser Agentur Spitzenbeamte im Ministerium nicht mehr benötigt oder versetzt. Wie funktioniert das? Wir Freiheitlichen sind dem immer einigermaßen kritisch gegenübergestanden. Und ich glaube, dies aus gutem Grund.

Vielleicht erinnert sich der eine oder andere von Ihnen daran, daß wir vor etwa einem Jahr aufgrund einer Feststellung im Ausschuß des Bundesrates erfahren haben – das ist dann auch öffentlich diskutiert worden –, daß die Durchschnittsverzinsung aller Ausleihungen des Bundes damals bei etwa 6,4 Prozent gelegen ist. Es ist uns erklärt worden, der Grund dafür sei, daß es sehr langfristige Verträge gibt und so weiter. Ich bin überzeugt, daß der Herr Bundesminister inzwischen Druck gemacht und dafür gesorgt hat, daß diese Durchschnittsverzinsung wesentlich gesunken ist. Alles, was in der Durchschnittsverzinsung über 6 Prozent liegen würde, ist vom Markt her sicherlich viel zu hoch, auch wenn es sein mag, daß es da und dort längerfristige Verträge mit Fixverzinsvereinbarungen gibt, aus denen man nicht herauskommt. Wir halten eigentlich eine Kompetenzerweiterung – ich sage das gleich vorweg – nicht für sinnvoll.

Wenn wir kurz auf die Entwicklung der Verbindlichkeiten, die diese Agentur verwaltet, zurückblicken, so stellen wir fest, daß im Jahr 1996 Bundesschulden in Höhe von 1 391 Milliarden Schilling vorhanden waren. Wenn man die Länder und Gemeinden dazunimmt, stellt man es fest, sind die Verbindlichkeiten 1996 mit 1 634 Milliarden Schilling zu Buche geschlagen. Wir werden jetzt Tilgungszahlungen – das heißt, nicht wir, sondern der Steuerzahler – in einer Größenordnung von zirka 100 Milliarden Schilling zu tätigen haben, und in kurzer Zeit, etwa im Jahr 2000, wird die Größenordnung dieser Tilgungszahlungen schon 150 Milliarden Schilling ausmachen.

Zu diesen gigantischen Summen kommen natürlich die sogenannten grauen Finanzschulden dazu. Ich erwähne hier nur die Hochleistungsstrecken-AG mit solchen in einer Größenordnung von 23 Milliarden Schilling, die Bundesbahnen mit solchen von 50 Milliarden Schilling – abgesehen vom jährlichen Finanzierungsbedarf, der auch in dieser Größenordnung oder knapp darunter liegt. Jetzt kommt diese neue Schieneninfrastruktur-Finanzierungsgesellschaft, die die Ermächtigung erhalten hat, 200 Milliarden Schilling aufzunehmen. Das kommt mir in etwa so vor, als ob man im Finanzministerium glaubt, wenn man die Schulden sehr oft umschichtet: einmal heraus aus dem Budget, dann hinein in das Budget, dann in eine eigene Gesellschaft, dann werden sie geringer. Aber ich glaube, an den Gesetzen der Mathematik führt leider kein Weg vorbei, und die Schulden inklusive Zinsen sind von uns allen, von allen Österreicherinnen und Österreichern, zurückzuzahlen.

Wenn man Bahn und Post zu diesen grauen Schulden hinzunimmt, liegt die öffentliche Verschuldung praktisch bei 2,017 Billionen Schilling. Wenn Sie das Ganze noch weiter verfolgen, müßten Sie sagen: Eigentlich gehören die gesamten Bundeshaftungen auch dazu. Wir stellen fest: Es ist nicht nur im Bund, sondern auch bei uns in Kärnten so, daß man ganz einfach Bundes- und Landeshaftungen beschließt und das eigentlich nicht automatisch sofort dazurechnet. Beispielsweise in Kärnten werden jährlich Ermächtigungen erteilt, daß die privatisierte Wirtschaftsförderung 300 Millionen Schilling aufnehmen darf, die sie dann privat vergibt, und jährlich wachsen die Verbindlichkeiten allein aus diesem Titel um 300 bis 350 Millionen Schilling an. Im


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