Bundesrat Stenographisches Protokoll 631. Sitzung / Seite 106

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

wären. Das sind sie nicht, denn mit der Ausgliederung kommt es auch zu Personalbereitstellungsverträgen. Das heißt, die ausgegliederten Unternehmungen nehmen selbstverständlich das vorhandene Personal mit, und neu eintretendes Personal wird nicht mehr nach den Bestimmungen des öffentlichen Dienstes eingestellt. Anders wäre es gar nicht möglich gewesen, daß die Zahl der formell öffentlich Bediensteten in den letzten Jahren so abgenommen hat. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

16.31

Präsident Dr. Günther Hummer: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

11. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 10. Oktober 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsgesetz CSSR und das Verteilungsgesetz DDR geändert werden (846 und 862/NR sowie 5555/BR der Beilagen)

12. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 10. Oktober 1997 betreffend die Anlage E des Übereinkommens über die vorübergehende Verwendung samt Vorbehalten der Republik Österreich (847 und 867/NR sowie 5556/BR der Beilagen)

Präsident Dr. Günther Hummer: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 und 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsgesetz CSSR und das Verteilungsgesetz DDR geändert werden, und

die Anlage E des Übereinkommens über die vorübergehende Verwendung samt Vorbehalten der Republik Österreich.

Die Berichterstattung über die Punkte 11 und 12 hat Herr Bundesrat Stefan Prähauser übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Stefan Prähauser: Hoher Bundesrat! Ich bringe die Berichte des Finanzausschusses zu den Tagesordnungspunkten 11 und 12.

Zu Punkt 11: Durch das Entschädigungsgesetz CSSR wird eine gesetzliche Grundlage für die Erhöhung der bereits rechtskräftig oder rechtswirksam zuerkannten Entschädigungszahlungen geschaffen, da nach Abschluß nahezu aller Entschädigungsverfahren ein Teil der Globalentschädigung noch nicht zur Verteilung gelangt ist.

Das Verteilungsgesetz DDR ist die Umsetzung des zwischen der Republik Österreich und der ehemaligen DDR am 21. August 1987 abgeschlossenen Globalentschädigungsabkommens. Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates soll sicherstellen, daß so rasch als möglich die anhängigen Verfahren abgeschlossen werden können und die Erstellung des Verteilungsplanes zügig in Angriff genommen werden kann.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite