Bundesrat Stenographisches Protokoll 631. Sitzung / Seite 112

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jeweiligen Vermögensverlustes wurde aufgrund von im Gesetz näher definierten Rechnungseinheiten ermittelt, welche degressiv nach der Höhe des Verlustes abgestimmt sind.

Von den 1,5 Milliarden Schilling Entschädigung wurden bislang mehr als 1,1 Milliarden Schilling an rund 47 200 Personen ausbezahlt. Man hat aber ursprünglich geschätzt, daß wesentlich mehr Personen ansuchen würden, um aus dem Topf der zur Verfügung stehenden Finanzmittel entsprechende Entschädigungen zu erhalten. Man schätzte, daß es rund 90 000 Antragsteller geben werde. Da die Zahl der gestellten Anträge deutlich unter den Erwartungen blieb, wurde der Schillingbetrag pro Rechnungseinheit mit einer Novelle im Jahre 1982 erhöht. Nun soll nach Abschluß nahezu aller Entschädigungsverfahren gegenüber der Tschechoslowakei die zu erwartende Restsumme von 385 Millionen Schilling für eine Erhöhung der bereits zuerkannten Entschädigungsbeträge um 34 Prozent verwendet werden.

Die Erhöhung der Entschädigung rechtfertigt sich auch aus der Tatsache, daß, wie eingangs erwähnt, weit weniger Antragsteller als die 90 000 auszubezahlen sind.

Nun zum Verteilungsgesetz DDR. Mit der ehemaligen DDR wurde am 21. August 1987 ein ähnliches Abkommen geschlossen, wodurch rund 136 Millionen Schilling an Österreich ergingen. Entschädigungsberechtigt waren nach diesem Verteilungsgesetz Personen, die sowohl am 8. Mai 1945 als auch am 21. August 1987 die österreichische Staatsbürgerschaft besessen haben, sowie juristische Personen, die an diesen Stichtagen ihren Sitz auf dem Gebiet der Republik Österreich gehabt hatten.

Von rund 1 500 Entschädigungsanträgen sind nur mehr 30 Verfahren unerledigt anhängig, 37,4 Millionen Schilling sind noch nicht zur Verteilung gelangt. Jene Antragsteller, denen bereits Entschädigungen zuerkannt wurden, haben davon bisher einen Betrag von 70 Prozent der Höhe des festgestellten Vermögensverlusts bekommen. Die ausständige Restquote gelangt nach Inkrafttreten des Verteilungsplanes zur Auszahlung, was aber den Abschluß aller noch anhängigen Verfahren voraussetzt.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll sicherstellen, daß die anhängigen Verfahren so rasch wie möglich abgeschlossen werden können und somit die Erstellung des Verteilungsplanes und die Auszahlung der Restquote zügig in Angriff genommen werden kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Regierungsvorlage muß nun ohne weitere Verzögerungen beschlossen und umgesetzt werden. Das hohe Alter und die teilweise geringen Pensionen der Entschädigungsberechtigten machen rasches Handeln notwendig. Meine Fraktion wird dieser Regierungsvorlage daher gerne die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

17.02

Präsident Dr. Günther Hummer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Herr Bundesrat Dr. Paul Tremmel.

17.02

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Beinahe habe ich erwartet, daß es hier zu subtilen Unterstellungen kommt; natürlich ist das gesamte Geschichtsbild zu sehen, das ist selbstverständlich, es wird auch von allen gesehen.

Worum es mir bei diesem Antrag gegangen ist, ist, daß endlich auch das Gewissen für diejenigen Menschen geweckt wird, die sich nicht mehr wehren können – die Toten und die Erschlagenen. Ich halte ebenso fest – ich habe es vorhin nicht gesagt –, daß die Sudetendeutschen bereits 1950 in einer Charta der Heimatvertriebenen natürlich auf jegliche Rache oder Vergeltung verzichtet haben, jedoch verständlicherweise nicht auf ihr Recht.

Dieses Recht von 250 000 Ermordeten und 250 000 Soldaten, die ebenso ermordet wurden, ist einzufordern, und das machen auch andere Länder und andere Bereiche. Ich erinnere in diesem


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