Bundesrat Stenographisches Protokoll 631. Sitzung / Seite 113

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Zusammenhang, meine Damen und Herren, etwa an die italienischen Forderungen gegenüber den Slowenen, ich erinnere – ich habe es schon ausgeführt – an die einstimmige Resolution des Kärntner Landtages bezüglich der Jajce-Gesetze, und es würde Österreich guttun, wenn wir dies ebenso – ich habe das vorhin auch ausgeführt – in nobler und in verständiger Form, aber in unmißverständlicher Form, unserem möglichen zukünftigen EU-Partner darlegen.

Es wird ja nichts Unmögliches verlangt: Es wird die Aufhebung dieser Gesetze verlangt – der Beneš-Dekrete –, es wird die Achtung der Toten verlangt, indem man die Grabstätten, sofern sie noch vorhanden sind, entdeckt, und es wird, was ebenso verständlich ist, ... (Bundesrat Kone#ny: Das steht aber alles nicht in diesem Text!) Herr Kollege! Ich habe es mündlich ausgeführt, und das war verständlich genug. Sie haben beim letzten Mal auch der Debatte beigewohnt, und da haben Sie es ebenso gehört.

Es ergeht eine Aufforderung an die Bundesregierung, heute diesen Schritt zu setzen. Das ist nichts Unmögliches, das dient einfach der Achtung.

Allen anderen Unterstellungen Ihrerseits, Herr Kollege Kone#ny, möchte ich entgegenstellen: Sie mögen ein Betrachtungsbild haben, und ich habe ein bestimmtes Betrachtungsbild. (Bundesrat Kone#ny: Das habe ich ja gesagt!) Mein Betrachtungsbild ist ein weiter gefaßtes (ironische Heiterkeit des Bundesrates Kone#ny ), nämlich dahin gehend, daß ich alle Opfer bedenke. – Ich hoffe, Sie tun das auch. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.05

Präsident Dr. Günther Hummer: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 10. Oktober 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsgesetz CSSR und das Verteilungsgesetz DDR geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Dr. Tremmel und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Aufhebung der menschenrechtswidrigen Beneš-Dekrete vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit.

Der Antrag auf Fassung einer Entschließung betreffend Aufhebung der menschenrechtswidrigen Beneš-Dekrete ist damit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 10. Oktober 1997 betreffend die Anlage E des Übereinkommens über die vorübergehende Verwendung samt Vorbehalten der Republik Österreich.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


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