Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 12

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Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Ich bin es gewohnt, wenn ich einen konkreten Zeitpunkt nenne, daß ich diesen auch sicher einhalten werde.

Da aber die Gespräche noch nicht so weit gediehen sind, daß ich genau abschätzen kann, wann die Verhandlungen abgeschlossen sein werden, bitte ich, mir zu glauben, daß ich mich bemühen werde, Ihnen und auch anderen möglichst bald den genauen Zeitpunkt bekanntgeben zu können.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke schön.

Wir gelangen nunmehr zur 2. Anfrage an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch. Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Aloisia Fischer, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrätin Aloisia Fischer (ÖVP, Salzburg): Frau Bundesministerin! Heutigen Pressemeldungen ist zu entnehmen, daß man sich mit dem Nachtarbeitsverbot für Frauen beschäftigt. Meine Frage lautet:

806/M-BR/97

Wann werden Sie das Nachtarbeitsverbot für Frauen aufheben?

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Es liegt dem Parlament ein Initiativantrag der SPÖ betreffend den Entwurf eines geschlechtsneutralen Nachtarbeitsgesetzes vor, der gleiche Bedingungen für Nachtarbeit leistende Arbeitnehmerinnen und auch Arbeitnehmer festlegt. Gleichzeitig mit der Beschlußfassung dieses Entwurfes würde das Frauennachtarbeitsgesetz aufgehoben werden. Andererseits liegt aber auch ein Initiativantrag der ÖVP zu der gleichen Materie vor.

Es hat im Vorfeld Gespräche mit den Sozialpartnern gegeben, die aber bis jetzt nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Ich habe mich aber in der Zwischenzeit sehr bemüht, dieses Thema in Gesprächen voranzutreiben, und ich werde nicht zuletzt aufgrund des seitens des ÖGB gestern bekanntgegebenen Interesses, zu einer Gesamtlösung zu kommen, sowohl mit den Sozialpartnern als auch mit den im Parlament vertretenen Parteien erneut in den nächsten Tagen Kontakt aufnehmen und mich bemühen, eine Regelung zustande zu bringen, wobei aus meiner Sicht diese Regelung in erster Linie eine Zuweisung an die Kollektivvertragskompetenz beinhalten sollte, weil damit die größtmögliche Chance gegeben ist, den Interessen der einzelnen Branchen und den dort beschäftigten Kolleginnen und Kollegen Rechnung zu tragen, aber auch das Interesse der Arbeitgeberseite zu berücksichtigen. Also ich verspreche Ihnen hiemit, neue Gespräche einzuleiten.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke, Frau Bundesministerin.

Wird eine weitere Zusatzfrage gewünscht? – Frau Bundesrätin Irene Crepaz. Ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrätin Irene Crepaz (SPÖ, Tirol): Frau Bundesministerin! Was das Nachtarbeitsverbot bis 2001 betrifft, meine ich, daß es EU-bedingt die Nachtarbeit für Frauen geben muß. Wir Frauen traten gegen die Nachtarbeit für Frauen aus gesundheitlichen Gründen ein. Ich bin allerdings der Meinung, daß Gesundheitsschutz sowohl für Frauen als auch für Männer wichtig wäre, weil der Mensch eigentlich nicht dazu geboren ist, in der Nacht zu arbeiten.

Ich möchte nun folgende Frage stellen: Was wird in die Richtung ausgearbeitet, daß der Gesundheitsschutz auf dem Arbeitsplatz mehr um sich greift? – Weiters würde mich noch in diesem Zusammenhang interessieren: Welche Auswirkung hat die Tatsache, daß Frauen auch in der Nacht arbeiten dürfen, auf die Pensionsberechnung? Sind bei gewissen Berufen die Bestim


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