Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 13

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mungen des Nachtschicht-Schwerarbeitsgesetzes anzuwenden, und hat dies Verbesserungen bei der Pensionsberechnung zur Folge?

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Zu Ihrer zweiten Frage: Die Rechtslage ist so, daß für alle, die in den Geltungsbereich des Nachtschicht-Schwerarbeitsgesetzes fallen, egal, ob Mann oder Frau, die gleichen rechtlichen Bestimmungen und somit auch Anspruchsvoraussetzungen gelten. Sonderbestimmungen für Frauen gibt es in diesem Zusammenhang nicht, wären nicht erforderlich und auch nicht dem Gleichheitsgrundsatz entsprechend.

Was meine konkreten Vorstellungen hinsichtlich einer künftigen gesetzlichen Regelung betrifft, muß ich sagen, daß ich es in Erfüllung der Richtlinie der Europäischen Union für unbedingt erforderlich halte, daß bei Nachtarbeit Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen werden. Diese können medizinische Betreuung, aber auch entsprechende Versorgung beim Transport zur Arbeit und von der Arbeit beinhalten. Es könnte auch ein Zeitausgleich oder eine Zeitgutschrift für in Nachtstunden geleistete Arbeit gewährt werden. Auch andere Arbeitserschwernisse könnten durch Sonderregelungen kompensiert werden, wie dies bereits jetzt in sehr vielen Kollektivverträgen geregelt ist.

Ein großes Anliegen ist es mir, eine Überbrückung zu finden, bis eine komplett neue Rechtslage, also ein geschlechtsneutrales Nachtarbeitsgesetz, geschaffen werden kann. Ich könnte mir vorstellen, daß inzwischen Erfahrungen gesammelt werden könnten hinsichtlich kompensatori-scher Maßnahmen, die in den Kollektivverträgen als verpflichtend für den Fall verankert werden müssen, daß es gelingt, über die Kollektivverträge den Zugang zur Nachtarbeit für beide Geschlechter zu öffnen.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke, Frau Bundesministerin.

Ich darf nur an die Bestimmung des § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung erinnern, wonach die Anfrage nur eine konkrete Frage enthalten und nicht in mehrere Unterfragen geteilt sein darf. Ich bitte, dies zu beachten.

Wird eine weitere Zusatzfrage gewünscht? – Ich bitte Frau Bundesrätin Helena Ramsbacher, ihre Zusatzfrage zu stellen.

Bundesrätin Helena Ramsbacher (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! In welchem Zeitraum halten Sie die Verwirklichung der medialen Ankündigungen zur tatsächlichen gleichgeschlechtlichen Behandlung auf dem Arbeitsmarkt für möglich?

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Es sind bereits konkrete Initiativen im Parlament, und es wären mein ganz großer Wunsch und mein Anliegen, daß wir noch heuer zu einer Regelung kommen können. Ich kann aber heute noch nicht konkret abschätzen, ob es gelingen wird, mit allen Vertragspartnern zu einer Lösung zu kommen. Ich möchte aber mit dieser Aussage zum Ausdruck bringen, daß mir dieses Anliegen als sehr dringlich erscheint, und ich alles tun werde, um möglichst bald eine konkrete Rechtslage zu schaffen.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke, Frau Bundesministerin.

Wir gelangen nunmehr zur 3. Anfrage an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Frage lautet:


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