Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 17

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Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Wir sind dabei, einen Gesamtgesundheitsplan, eine gesamte Gesundheitsreform, die im vergangenen Jahr im Hohen Haus verabschiedet wurde, in die Praxis umzusetzen. In diesem Spitalsplan und auch im gesamten Gesundheitsplan ist vorgesehen, daß es zu Veränderungen bei den Bettenkapazitäten kommt, nämlich zur Reduzierung der Zahl von Akutbetten, und andererseits bedarfsorientiert Umschichtungen in Richtung der jeweils notwendigen ergänzenden Einrichtungen erfolgen.

Wenn daher diese Maßnahmen in einzelnen Bereichen in Angriff genommen wurden, entspricht das den politischen Absichten, die auch in diesem Hohen Haus formuliert worden sind, wobei die privaten Träger nur in einem gewissen Bereich eingebunden und in vielen Bereichen in ihren Entscheidungen autonom sind.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke schön.

Herr Bundesrat Alfred Schöls, ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sie haben uns über weitere Reformen berichtet, wobei es nach meinem Dafürhalten auch wünschenswert wäre, daß sich auch der Hauptverband mit weiteren 100 Millionen Schilling hieran beteiligen würde.

Das ist jedoch nicht meine Frage, sondern meine Frage lautet: Planen Sie auch eine verstärkte Einbindung der Länder und der in den meisten Ländern bereits vorhandenen Vorsorgestrukturen in den geplanten reformierten Fonds "Gesundes Österreich"?

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Sofort nach Verabschiedung des von mir angesprochenen Gesetzes werde ich dafür Sorge tragen, daß die entsprechenden Strukturen im Rahmen des Fonds "Gesundes Österreich" und die Statuten neu gestaltet werden. Es ist aus meiner Sicht unverzichtbar, daß Länder und Gemeinden in die Umsetzung dieses Gesamtprogrammes miteinbezogen werden, und ich kann daher Ihre Frage mit einem klaren Ja beantworten.

Ich möchte aber auf Ihre erste Frage, die nicht gestellt wurde, aber doch angeklungen ist, insofern antworten, als auch die soziale Krankenversicherung durch den gesetzlichen Auftrag verpflichtet ist, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zu setzen. Ich glaube aber, daß es zweckmäßig ist, daß das im Rahmen des klar definierten gesetzlichen Auftrages erfolgt und nicht im Rahmen eines Fonds, der eigentlich eine ganz spezifische Sonderaufgabe hat und sehr flexibel agieren kann.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke, Frau Bundesministerin.

Wir gelangen nunmehr zur 5. Anfrage an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Ing. Walter Grasberger, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Ing. Walter Grasberger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Frau Bundesministerin! Meine Anfrage leitet über in den Bereich der Pensionsreform. Bekannt ist, daß die staatlichen Zuwendungen zu den einzelnen Pensionsversicherungssystemen ohne deren Reform dramatisch ansteigen würden, daher ist es unter anderem einfach erforderlich, zu Einsparungen zu kommen. Konkret die Frage:

807/M-BR/97

Wie hoch werden die Einsparungen durch die Pensionsreform sein?


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