Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 18

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Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Die von Ihnen angesprochene Pensionsreform sieht sehr wesentliche Strukturveränderungen vor, die kurz-, mittel- und langfristig Auswirkungen auf die Budgets haben werden und dementsprechend mit Einsparungen und Entlastungen verbunden sind.

Ich darf Ihnen im Detail vielleicht berichten, welche Entlastungen des Bundesbeitrages für 1998 zu erwarten sind und durch welche Maßnahmen sie erzielt werden sollen. Durch die allgemeine Sozialversicherungspflicht rechnen wir mit 1,2 Milliarden Schilling, durch die Erfassung geringfügig Beschäftigter mit 0,8 Milliarden, durch den höheren Eigenfinanzierungsgrad bei den Selbständigen mit 0,5 Milliarden, durch die Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage mit 0,4 Milliarden, durch die Anhebung des faktischen Pensionsalters mit 0,6 Milliarden. In Summe ergibt dies einen Betrag von 3,5 Milliarden Schilling.

Es muß natürlich dazugesagt werden, das ist, wenn man das Pensionsrecht und auch den Vertrauensschutz als eine Grundlage für alle Entscheidungen nimmt, keine Einsparung im Sinne von Reduzierung von Leistungen, sondern durch die Erfassung zusätzlicher Beitragspflichtiger ergibt sich auf der Einnahmenseite ein entsprechender Effekt.

Die Auswirkungen für den Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung haben wir in unserem Ressort zu errechnen versucht, wobei man sich schon darüber im klaren sein muß, daß eine sehr langfristige Hochrechnung mit gewissen Unsicherheiten verbunden ist, weil nicht in allen Facetten vorhersehbar ist, wie sich Gesellschaft und Wirtschaft bis zum Jahr 2020 entwickeln wird. Wir haben aber unter Annahme einer Entwicklung nach den bisherigen Erfahrungen durchgerechnet, daß bei voller Wirksamkeit aller Maßnahmen im Jahr 2020 – für diesen Zeitpunkt ist das Pensionsreformkonzept praktisch konzipiert – eine nominelle Ausgabenminderung von rund 20 Milliarden Schilling zu erwarten ist.

Ich möchte aber betonen, daß wir den Schwerpunkt bewußt auf Strukturveränderungen gesetzt haben und daß durch diese Strukturveränderungen die langfristige Absicherung und auch die Harmonisierung der Pensionssysteme in entscheidendem Ausmaße beeinflußt wird.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke, Frau Bundesministerin.

Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Ing. Walter Grasberger (ÖVP, Niederösterreich): Frau Bundesministerin! Ich danke Ihnen für die Aufgliederung der voraussichtlichen Einsparungen, die durch das Reformpaket schon im kommenden Jahr zum Tragen kommen werden.

Zurzeit ist die Frage der Veränderung des Pensionssystems im Bereich der Eisenbahner in Verhandlung. Wie hoch würden Sie hier die Einsparungsgröße einschätzen?

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte sehr, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Ich bedauere, Ihnen auf diese Frage keine Antwort geben zu können. Weder ist mein Ressort hiefür zuständig – daher habe ich dazu auch keine geeigneten Berechnungsgrundlagen – noch bin ich Mitglied des Verhandlungskomitees. Ich bin daher nicht in der Lage, Ihnen diese Frage zu beantworten.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke.

Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Herr Bundesrat Josef Rauchenberger, ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrat Josef Rauchenberger (SPÖ, Wien): Frau Bundesministerin! Sie haben hier die langfristigen Finanzierungsformen und Maßnahmen der Pensionsreform ausgeführt, daher darf


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