Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 19

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ich Sie fragen: Welche Auswirkungen wird das, da die Finanzierung erst in den nächsten Jahren und Jahrzehnten wirksam wird, auf die Jugend haben?

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Es war eines meiner zentralen Ziele bei den Bemühungen, bei diesem Pensionskonzept zu einer gesamtpolitischen Lösung zu kommen, das Vertrauen der Jugend in unser Sozialversicherungssystem zu stärken, und ich bin davon überzeugt, daß uns dies auch gelungen ist.

Ich habe mich sehr stark dafür eingesetzt, daß unser gesetzliches Umlageverfahren auch für die Zukunft die Basis der Versorgung im Alter und auch bei Risken der Invalidität und der Berufsunfähigkeit ist und daß diese Säule – die erste Säule – der gesetzlichen Sozialversicherung auch in Zukunft die stärkste Säule bleibt und noch gestützt wird.

Ich habe keine Berührungsängste zu einem Pensionskassensystem als gewisse Ergänzung und auch keine Berührungsängste zu privater Vorsorge. Entscheidend für mich ist aber, welche Verteilungswirkung eine Förderung der zweiten und dritten Säule hätte, und genau deshalb ist für mich auch entscheidend, daß die erste Säule immer die Hauptsäule sein soll, die auch entsprechend zu fördern ist.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke, Frau Bundesministerin.

Herr Bundesrat Dr. Paul Tremmel, ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sie haben zahlenmäßig relativ genau jene kurzfristigen Maßnahmen aufgelistet, die 1998 budgetwirksam werden, und haben diese Summe mit rund 3,5 Milliarden beziffert. Unter anderem haben Sie gesagt, die Anhebung des Pensionsalters würde 0,6 Milliarden ausmachen.

Meine Frage an Sie lautet: Wenn das schon 1998 wirksam wird, gibt es die Einschleifregelungen noch oder gibt es sie nicht mehr, die im 1. Budgetbegleitgesetz diskutiert wurden? – Das kann an und für sich nicht der Fall sein, da die Einschleifregelungen vorsehen, daß das erhöhte Pensionsalter erst nach dem Jahr 2000 Platz greift.

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Es treten bereits mit dem Jahr 1998 einige Maßnahmen in Kraft, die diesen budgetären Effekt mit sich bringen sollen. Es sind dies sowohl Fragen des arbeitsmarktpolitischen Bereiches, aber zum Beispiel auch die Frage der Gleitpension, also die Chance, daß die Gleitpension mit einem stärkeren Rechtsanspruch durch die Arbeitnehmerseite ausgestaltet wird, und auch verschiedene andere Maßnahmen.

Es ist aber auch jene Veränderung angesprochen, die die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit betrifft, für die die Anspruchsvoraussetzungen etwas verschärft wurden, und dementsprechend ergibt sich diese Kalkulation.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke schön.

Wir gelangen nunmehr zur 6. Anfrage an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Helga Markowitsch, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrätin Helga Markowitsch (SPÖ, Niederösterreich): Frau Ministerin! Meine Frage an Sie lautet:


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