Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 22

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können, weil sie von den Betrieben in Frühpension geschickt werden. Es liegt nicht immer in ihrem Ermessen, daß sie länger arbeiten können oder dürfen.

Gibt es Maßnahmen in Zukunft, ist daran gedacht, auch die Wirtschaft dazu zu bringen, ältere Arbeitnehmer länger zu behalten?

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Ich möchte auf die Beantwortung von vorhin verweisen, da diese Frage schon angesprochen wurde. Ich darf vielleicht ergänzend dazu darauf Bezug nehmen, daß es durch die Verhandlungen, insbesondere mit den Interessenvertretungen der Arbeitnehmerseite, also dem ÖGB und der Arbeiterkammer, gelungen ist, politischen Konsens zu erzielen, bei den neuen Steigerungsbeträgen für Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen eine eigene Steigerungstabelle zu erstellen, wodurch die Auswirkungen wesentlich gemindert werden können.

Zum zweiten wurde auch eine Deckelung der Maximalauswirkung bei den neuen Steigerungsbeträgen vorgenommen.

Zum dritten wurden die Steigerungsbeträge nun auf 2 Prozent angehoben, was eine deutliche Verbesserung zur jetzigen Situation darstellt. Die jetzigen Steigerungsbeträge machen, grob gesprochen, 1,6 beziehungsweise 1,8 Prozent aus, und mit dieser Änderung wird doch wieder eine gerechtere lineare Entwicklung zustande gebracht.

Als ganz entscheidenden Punkt sehe ich es auch an, daß es gelungen ist – ich betrachte das als einen ganz großen Fortschritt –, daß wir es durchsetzen konnten, daß ab dem Jahr 2000 jemand dann, wenn er zum Beispiel arbeitslos ist oder er das vorzeitige Pensionsalter erreicht hat und noch nicht in Pension gehen kann oder will, das Recht hat, beim Arbeitsmarktservice eine Einbindung in ein Projekt, in eine Beschäftigung zu verlangen und sich somit auf zumindest zwölf Monate eine weitere Versichertensituation ergibt. Damit wird nicht nur erreicht, daß es nicht zu den 2 Prozent Abschlag von den Steigerungsbeträgen kommt, sondern es werden durch das Versichertenverhältnis sogar 2 Prozent Steigerungsbeträge erworben.

Mein Ziel ist es – ich glaube, daß dies ein richtiges Ziel ist –, mit derartigen Maßnahmen Druck auf die Wirtschaft zu machen, daß Arbeitnehmer länger in Beschäftigung bleiben können. Zudem hoffe ich, daß wir auch in anderen Bereichen verschiedene Maßnahmen setzen können.

Es ist, glaube ich, auch im Sinne der Menschen, die Chance zu haben, nicht vorzeitig in die Pension geschickt zu werden, sondern länger in Beschäftigung bleiben zu können, nicht zuletzt auch, wenn man sich die Entwicklung der Lebenserwartung ansieht.

Ich hoffe, daß wir mit diesem Gesamtpaket doch eine sehr ausgewogene Form gefunden haben, möchte aber ausdrücklich darauf verweisen, daß das nicht sofort in Kraft tritt, sondern erst mit dem Jahr 2000.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke, Frau Bundesministerin. – Herr Bundesrat Dr. Paul Tremmel, ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sie haben in Ihrer Erstbeantwortung zu dieser Frage ausgeführt, Sie fürchten keinen Frühpensionsboom. Darf ich daraus schließen, daß die Verhandlungen bezüglich der ÖBB-Bediensteten derzeit so laufen – die Verhandlungen sind noch im Gange –, daß das Pensionsantrittsalter der ÖBB-Bediensteten nicht hinaufgesetzt wird? Ich sage nur dazu: derzeitiges Pensionsantrittsalter bei den ÖBB: 48 Jahre, zum Vergleich in anderen Bereichen: 60 oder 65 Jahre.

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Herr Bundesrat! Ich bitte die Antwort, die ich zuerst gegeben habe, auch auf Ihre Fragestellung zu akzeptie


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