Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 23

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ren. Die ÖBB-Bediensteten sind nicht Gegenstand meines Ressorts, ich habe gar keine Kompetenz, hier eine politische Bewertung abzugeben. Ich bin nicht in die Verhandlungen eingebunden, und es wäre verantwortungslos, hier eine persönliche Meinung zu äußern.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke, Frau Bundesministerin.

Wir gelangen nunmehr zur 8. Anfrage an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Engelbert Weilharter, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

813/M-BR/97

In welchen Bereichen der Altersversorgung sehen Sie – nach den im Nationalrat soeben beschlossenen Änderungen – im Vergleich mit den im ASVG geltenden Regelungen aus Gerechtigkeitserwägungen noch Reformbedarf?

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Mit der Einführung der Bemessungsgrundlage auch für die öffentlich Bediensteten ist eine wichtige weitere Etappe – es wurden schon in der Vergangenheit verschiedene Schritte gesetzt – im Prozeß der Angleichung der Pensionssysteme zum Abschluß gebracht worden.

Wenn Ihre Frage – ich spreche hier Kompetenzen des Sozialressorts an – auf Änderungen beim Pensionsrecht der Sozialversicherungsbediensteten abzielt, so möchte ich darauf verweisen, daß dieses in Kollektivverträgen geregelt ist und es somit auch Sache der Kollektivvertragsparteien ist, diesbezügliche Entscheidungen zu treffen. Ein Eingriff des Gesetzgebers in die Kollektivverträge ist daher aus Gründen der Rechtssicherheit nicht möglich, und ich würde ihn – das ist, glaube ich, auch in Ihrem Sinne – auch nicht verantworten.

Ich glaube aber auch, daß ein Eingreifen gar nicht erforderlich ist, weil ich davon informiert bin, daß der Verbandsvorstand des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger das Dienstrechtskomitee bereits beauftragt hat, Verhandlungen über gleichwertige Änderungen im Pensionsrecht der Sozialversicherungsbediensteten aufzunehmen.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke, Frau Bundesministerin. – Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte sehr.

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Bundesministerin! Sie haben in Ihrer Beantwortung gesagt, daß eine Änderung der Kollektivverträge der Sozialversicherungsbediensteten notwendig ist, um eine Harmonisierung zu erreichen. Ich frage Sie: Wenn die Kollektivverträge geändert werden, treten Sie dann dafür ein, daß die Harmonisierung ähnlich den ASVG-Modellen erfolgt?

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Herr Bundesrat! Ich bin gewohnt, mich nicht auf politischer Seite in Kollektivvertragsverhandlungen einzumengen. Ich habe mich, als ich noch nicht Bundesministerin gewesen bin, immer dagegen verwahrt, wenn versucht wurde, mittels Gesetze auf die Kollektivvertragsautonomie einzuwirken. Und das ist für mich weiterhin ein Thema, das ich so behandelt haben möchte, wie ich es auch als Interessenvertreter der Arbeitnehmerseite behandelt haben wollte.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke, Frau Bundesministerin.


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