Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 24

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Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Herr Bundesrat Franz Richau, ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrat Franz Richau (ÖVP, Kärnten): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sie haben in Ihrer Beantwortung der Frage des Kollegen Tremmel betreffend die ÖBB Ihre Situation und Ihr Verhalten dargestellt. Ich glaube, daß in diesem Bereich dieselbe Linie gelten darf und gelten muß wie bei allen anderen, sei es ASVG, sei es Beamtenrecht. Die Antwort auf die Frage meines Kollegen Weilharter war für mich nicht ausreichend, ich darf Sie daher in diesem Zusammenhang noch um eine zusätzliche Antwort bitten.

Sie haben gesagt, in bestehende Rechte dürfe nicht eingegriffen werden. Diese Ansicht habe ich im Bereich des ASVG und auch im Bereich der Beamten vermißt, da sehr wohl in bestehende Rechte eingegriffen worden ist. Daher noch einmal die Frage: Wird es konkret im Bereich der Sozialversicherungen Änderungen geben? Ist es Ihr Wille oder Ihr Wollen, auch in diesem Bereich gegenüber dem ASVG Anpassungen durchzuführen?

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Herr Bundesrat! Ich verstehe die Frage nicht ganz. Ich habe dezidiert gesagt, ich habe keine Kompetenz, über die Verhandlungen im Bereich der ÖBB zu reden. Und ich habe auch klar gesagt, daß ein gesetzlicher Eingriff in Kollektivverträge unserem Rechtssystem aus meiner Sicht widersprechen würde.

Es gibt auch andere Gesetze – gerade das Sozialversicherungsrecht ist eines, das ein sehr dynamisches ist –, die wir permanent an die Veränderungen anpassen müssen. Aber das betrachte ich nicht als Eingriff in Rechte, sondern als Weiterentwicklung. Und ich glaube, gerade diese Pensionsreform zeigt, daß im Sinne der Versicherten eine Fülle von Maßnahmen gesetzt wurde, die die Zukunft des Pensionsversicherungsrechtes im ASVG-Bereich gleichermaßen wie im öffentlichen Dienst stärkt.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke, Frau Bundesministerin. – Herr Bundesrat Wolfgang Hager, ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrat Wolfgang Hager (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Zum Thema Altersversorgung: Finden Sie, daß die Reformmaßnahme der Erhöhung des Eigenfinanzierungsgrades um jeweils 250 Millionen Schilling in der Sozialversicherung der Bauern und Gewerbetreibenden aus Gerechtigkeitserwägungen ausreichend ist?

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Wenn man aus der Sicht von anderen versicherten Gruppen feststellt, daß in diesem Bereich ein wesentlich günstigerer Eigenfinanzierungsgrad besteht, auch wenn man jetzt die jeweils 250 Millionen nicht berücksichtigt, dann wird diese Maßnahme sicherlich als unzureichend zu betrachten sein. Auf der anderen Seite muß ich mich schon bemühen – ich sehe das auch als meine Verantwortung –, hier Gesamtsichten wahrzunehmen.

Es ist schon festzustellen, daß wir im Bereich der Bauern mit Strukturveränderungen konfrontiert sind. Eine wachsende Gruppe an in Pension befindlichen Bauern steht einer schrumpfenden Gruppe von aktiven Bauern gegenüber. Dementsprechend stellt sich auch in der Eigenfinanzierung eine andere Situation dar, weil eben eine wachsende Gruppe von Aktiven einer gleichbleibenden oder nicht gleich stark wachsenden Gruppe von Pensionisten gegenübersteht.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke, Frau Bundesministerin.

Wir gelangen nunmehr zur 9. Anfrage an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Karl Drochter, um die Verlesung der Anfrage.


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