Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 41

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Volksanwaltschaft aufgegliedert. – Der Berichterstatter hat es bereits gesagt. Und wenn Sie Anhang 1 aufschlagen, dann ersehen Sie die wirklich qualifizierte Arbeit der Volksanwaltschaft. Das ist der zweite, durchaus große Lichtblick.

Jetzt komme ich zu den weniger erfreulichen Dingen. Aufgrund der sehr erfolgreichen Tätigkeit der Volksanwaltschaft hat diese einen Gesetzentwurf auf Verfassungsänderung vorgelegt, wodurch dem Bürger noch mehr die Möglichkeit gegeben werden sollte, seine Rechte erfüllt zu sehen.

Diesen Punkten wurde bis auf einen, den ich zu Anfang genannt habe, nämlich die Vorlage dieses Berichtes auch im Bundesrat, leider Gottes nicht Rechnung getragen, wie zum Beispiel einer Erweiterung der Kontrollzuständigkeit auf ausgegliederte Rechtsträger, ähnlich der Zuständigkeit des Rechnungshofes. Was spricht dagegen, daß etwa die ausgegliederten ÖBB oder andere Bereiche, die ausgegliedert wurden, durch die Volksanwaltschaft kontrolliert werden?

Gerade in der heutigen Fragestunde, in der wir Fragen an Frau Ministerin Hostasch richteten, haben wir gesehen, daß quasi ein luftleerer Raum in bezug auf die ÖBB vorhanden ist und keiner so recht weiß, was tatsächlich geschieht – das hat sich bis in die Geschäftsordnungsdebatte hineingezogen –, weil man sich innerhalb der Koalition nicht einigen kann, wie die ÖBB-Bediensteten im Vergleich zu anderen Bereichen behandelt werden sollen. Sollen sie gleichbehandelt werden, sollen sie nicht gleichbehandelt werden? Sollen privilegierte Bereiche geschaffen werden? Oder will jeder jenen Teil, über den er politisch die Hand hält, sicherstellen? – Dann, meine Damen und Herren, wäre die Pensionsreform erschöpft, und wir hätten in Kürze, in ein bis zwei Jahren, wieder eine solche. Es sollte also durchaus auch eine Kontrolle der ausgegliederten Bereiche geben können.

Die Aufnahme einer erstreckbaren Frist von vier Wochen für die Behörden zur Erteilung der erforderlichen Auskünfte wäre durchaus genehm. In dieser Causa hat sich unter anderem der Herr Finanzminister ungebeten zu Wort gemeldet, und er hat gemeint, die Volksanwaltschaft sollte sich die Möglichkeit der Prüfung der ausgegliederten Bereiche quasi aus dem Kopf schlagen, denn das würde dem Privilegierungsgedanken diametral widersprechen, und es sei ohnedies jedem Bürger möglich, den Zivilrechtsweg zu beschreiten. Das ist nur als imperialer Stil eines alten Sozialisten zu bezeichnen.

Meine Damen und Herren! Erinnern Sie sich doch an die Fragestunde mit dem Justizminister, in der er gesagt hat, Zivilrechtsverfahren erstrecken sich über Zeiträume von drei, vier, fünf Jahren! Wie soll jemand zu seinem Recht kommen, wenn er etwa eine finanzielle Forderung einklagt? – Da geht vorher der Betrieb in den Ausgleich oder Konkurs! Die Möglichkeit, meine Damen und Herren, daß sich der gequälte Bürger an die Volksanwaltschaft wendet, wollte man mit dieser Nichtfristgewährung möglicherweise einschränken.

Zur Teilnahme der Volksanwälte an den Verhandlungen der Ausschüsse und der Unterausschüsse des Nationalrates und des Bundesrates: Wenn man diesen Bericht durchsieht, meine Damen und Herren, dann erkennt man, mit welcher Akribie die Damen und der Herr der Volksanwaltschaft tätig sind. Man sollte ihnen die direkte Zugangsmöglichkeit bieten. Warum tut man das nicht?

Wenn Sie sich den Bericht der Volksanwaltschaft anschauen, dann sehen Sie darin eine Fülle von Anregungen, die hervorragend sind. Ich greife etwa das Gewerberecht heraus, bei dem auch über das Bergrecht gesprochen wird. Genau das, was die Länder, die Bürger, die Gemeinden urgieren, wird von der Volksanwaltschaft hier angemerkt, nämlich daß die Anhörrechte besser gewahrt sein sollten und daß man sich überlegen sollte, Schotter und Kies auch in das Bergrecht aufzunehmen. Noch eine weitere Anregung ist darin enthalten – man muß das nur sehr genau lesen, meine Damen und Herren –, nämlich daß eine Zusammenlegung, eine Verwaltungsvereinfachung Bergbehörde zur BH erhebliche Kosten sparen würde. All das kann man herauslesen.


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