Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 46

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waltschaft, das kommt dann über die Bezirkshauptmannschaft zur Gemeinde zurück. Und es gibt kleine Gemeinden, die gar nicht den Beamtenapparat haben, um in einer entsprechenden Frist und auch wirklich sachgemäß auf solche Dinge auf diesem Weg, auf dem wieder viele Zwischenstufen eingeschaltet sind, eingehen zu können.

Das soll aber nicht bedeuten, daß ich diese Anklagepunkte oder Informationspunkte nicht auch als wichtig erachte, aber wir müssen Wege finden, um die Verwaltung dieser Kontrollen wiederum nicht zu kompliziert, zu langwierig und zu aufwendig zu machen, also irgendeinen Mittelweg zu finden, daß der Bürger zu seinem Recht kommt, aber die Verwaltungsstellen, die dazwischen liegen – auch zwischen Ihnen und der entsprechenden Stelle –, damit nicht zu sehr belastet werden.

Ich hoffe, daß die Volksanwaltschaft in Österreich wie bisher in dieser Weise – in wirklich anerkannter, neutraler Weise – weiter wirken kann, oft sich auch im Interesse des Bürgers gegen Behörden und den Staat richtend. Das muß auch das Anliegen der Volksvertreter, also der Nationalratsabgeordneten und der Bundesräte und der Landtagsabgeordneten, sein, darum ist die Verbindung wirklich gut. Die Volksanwaltschaft ist eine von Österreich institutionalisierte Stelle, die ganz korrekt, nach den Buchstaben des Gesetzes, unter Einbeziehung der notwendigen Menschlichkeit und dem Entgegenkommen jeden einzelnen Fall sehr positiv erledigen kann. Das wünsche ich auch in der Zukunft.

Wir haben gehört, daß eine gute Zusammenarbeit zwischen den Volksanwaltschaften der Bundesländer, wo es solche gibt – nämlich in Tirol und Vorarlberg –, stattfindet, und es müssen natürlich, wenn es vielleicht noch mehr werden, auch in den anderen Bundesländern, was durchaus zu begrüßen wäre, Regeln der Zusammenarbeit beziehungsweise der Kompetenzen aufgestellt werden. Es wurde in der Diskussion etwa das Schulwesen angeführt, das einerseits Landes-, andererseits Bundessache ist.

Ich glaube, in unserer immer komplizierter werdenden Zeit, mit komplizierteren Gesetzen – seien wir ganz ehrlich, auch hier in diesem Hause –, ist es umso wichtiger, wieder zu mehr Verständlichkeit zurückzukehren und eine Institution zu haben, die mithilft, in diesem Gewirr der Gesetze, der Möglichkeiten, der Zuständigkeiten dem Bürger zu helfen. Dabei wünsche ich auch der Volksanwaltschaft für die Zukunft recht viel Erfolg. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

11.40

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Weiss. – Bitte.

11.40

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Meine Damen und mein Herr der Volksanwaltschaft! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Nachdem sich Herr Kollege Dr. Tremmel als Gegenredner in die Rednerliste eingetragen hatte, bin ich doch froh, nicht gehört zu haben, daß er gegen die Kenntnisnahme des Berichtes wäre. Das ergibt sich auch schon aufgrund der Tatsache, daß der Ausschußantrag auf Kenntnisnahme einstimmig zustande kam. Ich möchte mich für diese Geste bedanken, weil es wahrscheinlich auch sachlich unangemessen gewesen wäre, die Tätigkeit der Volksanwaltschaft durch eine Nichtkenntnisnahme des Berichtes sozusagen nachträglich zu relativieren.

Bei aller Kritik, die man gemeinsam mit der Volksanwaltschaft an den der Prüfung unterworfenen Stellen und ihrem Verhalten üben kann – aber daß wir nicht mit allen Dingen zufrieden sein können, kann kein Anlaß sein, die Tätigkeit der Volksanwaltschaft hier durch eine mangelnde Unterstützung ihres Berichtes in Frage stellen zu wollen.

Ich schließe mich dem Dank, der bei den Vorrednern schon zum Ausdruck kam, an die Volksanwaltschaft in zweifacher Hinsicht an. Zunächst einmal hat sie den Anstoß dazu gegeben, daß dieser Bericht heute hier zur Diskussion steht. Das wäre zwar nach den bisherigen Bestimmungen der Geschäftsordnung nicht ganz unmöglich gewesen, denn es wäre, wenngleich mit allerlei Verrenkungen, erlaubt gewesen, die Volksanwälte sozusagen als Auskunftspersonen im


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