Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 49

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

versammlung erfolgen sollte. Das ist ein Punkt, der beispielsweise in dem uns während der Debatte übergebenen Entschließungsantrag des Herrn Kollegen Dr. Tremmel fehlt.

Ich will jetzt nicht den Inhalt dieses Entschließungsantrages geringschätzen, es steht vieles drinnen, was ich gerne unterschreibe und auch unterstütze, ich möchte aber nur darauf hinweisen, daß es an sich sachgerecht wäre, die Diskussion doch in einem etwas größeren Zusammenhang zu sehen. Ich nenne nur als Beispiel die Anregung, die auch im Nationalrat bereits in Form eines Initiativantrages eingebracht wurde, daß die Mitglieder der Volksanwaltschaft nicht nur anläßlich der Behandlung ihres Berichtes an den Ausschußsitzungen teilnehmen können sollten, sondern daß sie das, wenn es ihnen sinn- und zweckmäßig erscheint, ganz allgemein tun können sollten.

Diese Ausweitung des Teilnahmerechtes wirft natürlich in der Länderkammer einige zusätzliche nicht dieses Anliegen verneinende Fragen auf, nämlich etwa, wie es um unsere eigene Teilnahmemöglichkeit an Ausschußsitzungen des Nationalrates steht, beispielsweise wenn der seltene Fall eintrete, daß wir einen Einspruch erheben. – Wer vertritt ihn dann in den Nationalratsausschüssen? – Es ist dies beispielsweise auch die Frage, daß es durchaus sachgerecht wäre, wenn wir in den Ausschüssen des Bundesrates ein gewisses Gegengewicht zu den Vertretern der Legislative der Bundesregierung hätten. Diese können natürlich nicht nur selbst teilnehmen, das ist auch erwünscht und Sinn der Sache, sondern sie können sich auch entsprechend sachkundig beraten lassen, indem sie Experten ihres Hauses beiziehen. Diese Möglichkeit, etwa sachverständige Experten aus den Ländern beizuziehen, ist uns selbst allerdings verwehrt. Also diese Frage: Wer kann Anliegen sachkundig in Ausschüsse einbringen?, ist etwas, was man durchaus breiter diskutieren sollte.

Nachdem es vielfältige Berührungspunkte der Volksanwaltschaft, ihrer Möglichkeiten mit den Ländern gibt, wäre es nach meiner Einschätzung auch sachgerecht, bevor wir uns hier so quasi in nomine der Länder mit Anliegen an den Gesetzgeber, an den Nationalrat, wenden, doch auch eine Rückkoppelung mit den Ländern herzustellen, ob sie sich mit diesem Anliegen identifizieren, ob sie es unterstützen, ob es allenfalls noch zusätzliche Gesichtspunkte gibt, etwa in der Hinsicht, daß manches vielleicht noch zu regeln wäre, was die Tätigkeit der Volksanwaltschaft für einzelne Länder betrifft. Da sind also zahlreiche Fragen offen, bei denen ich die Länder nicht vor vollendete Tatsachen stellen möchte, indem ich sage, das ist jetzt Länderstandpunkt.

Wir würden auch mit unserem Anliegen etwas mehr Gewicht bekommen, wenn wir sagen könnten, das sind Dinge, die jetzt nicht nur von einzelnen Bundesräten hier artikuliert, sondern auch von den Ländern mitgetragen werden. – Das ist das eine. Daher wäre es durchaus überlegenswert, über den Inhalt des Antrages weiterzudiskutieren, unter Einbeziehung der Länder zu klären, ob es allenfalls noch weitere Gesichtspunkte gibt, und dann gemeinsam nach Möglichkeit einen eigenen Gesetzesantrag zu formulieren. Ich halte es nämlich auch nicht für ganz befriedigend, daß wir sagen: Liebe Bundesregierung, denke für uns nach, wie man das von uns artikulierte Anliegen eigentlich umsetzen könnte! – So schwierig ist die Legistik in diesem Bereich nun auch wieder nicht. Es gibt Bereiche, bei denen wir uns nicht drübertrauen sollten, aber in diesem Bereich wäre es auch wieder nicht so schwierig, daß wir diese Aufgabe unter Zuhilfenahme von sachkundigen Leuten aus der Volksanwaltschaft oder aus den Ländern nicht selbst machen könnten.

Daher möchte ich auch anregen, daß man, wenn man sich schon zusammen mit den Ländern auf ein solches Paket von Anliegen verständigt, das möglichst auch in Form eines konkreten Gesetzesantrages macht. Ich denke, das entspricht auch einem gesunden parlamentarischen Selbstverständnis. Daher würde ich meinen, daß wir dieses Gesprächsangebot durchaus mitgeben können, aber noch weitere Gespräche wünschen und daher glauben, daß ein Beschluß in der heute vorgeschlagenen Form etwas verfrüht wäre. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.56

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Böhm. – Bitte.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite