Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 54

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den Bericht sehr ausführlich angeschnitten wurde; auch in den letzten Berichten ist dieses Thema immer wieder erwähnt worden.

Infolge der Verbauungsdichte und im Hinblick auf die Tatsache, daß Grund und Boden immer kostbarer werden, werden auch die Baugründe immer kleiner. Mit Bedachtnahme auf den Umweltgedanken werden immer intensiver Pflanzen gesetzt, was mit der Nebenerscheinung verbunden ist, daß eine Beeinträchtigung der Nachbarn und ihrer Rechte durch übergroße, hohe Pflanzen erfolgt.

Es gibt diesbezüglich zwei Regelungsmöglichkeiten: Vor allem auf Landesebene ist man mit Ausnahme der Steiermark – die steirische Bauordnung wurde ergänzt beziehungsweise geändert – nicht zum Zug gekommen. Die Volksanwaltschaft hat sich ernsthaft bemüht, über eine Regelung, Änderung oder Novellierung des ABGB diesem Problem Herr zu werden. Ich höre, daß Gespräche mit dem zuständigen Ressortminister, dem Justizminister geführt worden sind, und würde gerne von der zuständigen Volksanwältin hören, inwieweit sich eine Lösung dieser Thematik abzeichnet.

Im fiskalischen Bereich habe ich durch meinen Zivilberuf als Notar selbst die Erfahrung gemacht, daß in den Bereichen Vermietung von Baulichkeiten beziehungsweise Verkauf von Grundstücken zur Errichtung von Baulichkeiten sehr große Rechtsunsicherheit, sehr große Rechtsunklarheit herrscht, auch in Form von Bauherrenmodellen in bezug auf die "Liebhaberei-Verordnung".

Der Bericht beschäftigt sich speziell mit der Thematik der Grunderwerbssteuerfrage, nämlich wann ein Grundstück als bebaut anzusehen ist und wann nicht. Selbstverständlich bin ich absolut für eine gesetzliche Regelung. Der Verwaltungsgerichtshof hat gewisse Richtlinien gegeben. Ich denke, daß man vielleicht auch in Form einer Verordnungsergänzung, eines Diensterlasses vorgehen könnte.

Noch schwerwiegender ist aber die Problematik bei der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer durch das Spannungsfeld, daß die Verlustperiode nicht anerkannt wird, aber die Gewinnperiode bei einer Vermietung von Baulichkeiten, Wohnungen, Eigentumswohnungen oder Häusern sehr wohl. Die alten Römer haben schon gemeint, das wären Löwengesellschaften, wenn, wie gesagt, nur ein Teil, nämlich die Gewinnperiode besteuert, aber die Verlustperiode mehr oder minder negiert würde und unter den Tisch fällt.

Der Verfassungs- und auch der Verwaltungsgerichtshof haben sich mit diesem Thema mehrfach beschäftigt. Die Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater haben viel zu tun. Auch Steuerwissenschafter beschäftigen sich mit diesem Thema. Wir hören, daß auch ein Diensterlaß im zuständigen Finanzministerium in Vorbereitung ist. Ich würde sowohl den anwesenden Staatssekretär, aber auch Sie, meine Damen und Herren Volksanwälte, bitten, sich der Sache anzunehmen und eine legistische Regelung voranzutreiben beziehungsweise zu erwirken.

Erfreulicherweise – das ist schon von meinen Vorrednern festgestellt worden – werden immer wieder Anregungen der Volksanwaltschaft bei der Gesetzgebung umgesetzt. Zuletzt war es die Änderung des Verteilungsgesetzes mit den neuen deutschen Bundesländern, nämlich der ehemaligen DDR.

Da gab es auch Jahre hindurch Beschwerden, weil der Restbetrag von 30 Prozent oder etwa 40 Millionen aus dem Entschädigungsverfahren allzu lange sozusagen hintangehalten worden ist, weil der sogenannte Verteilungsplan auf sich warten ließ. Aber das war dankenswerterweise eine Initiative der Volksanwaltschaft, die zum Erfolg geführt hat.

Alles in allem – ich habe es schon eingangs erwähnt –: Die Volksanwaltschaft ist heute aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken, die Volksanwaltschaft hat quasi den Puls an den Problemen des täglichen Lebens. Wir vom Bundesrat, so glaube ich, würden uns gerne mit in diesen Dienst stellen und begrüßen außerordentlich, daß Sie hier sind und uns sozusagen zu einem Dialog zur Verfügung stehen. Ich möchte namens meiner Fraktion sagen, daß wir diesem


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