Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 58

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der Bundesrat ein Präjudiz schaffen und vielleicht etwas früher dran sein, so wie heute mit der Behandlung des 20. Parlamentsberichtes, als der Nationalrat. Vielleicht könnte der Bundesrat auch in der Frage der Einladung der Volksanwälte vorangehen, und vielleicht kommt der Nationalrat in ein paar Jahren irgendwann einmal nach.

Sie haben auch erfreulicherweise darauf verwiesen, Herr Bundesrat – dafür bin ich sehr dankbar –, daß wir in der Volksanwaltschaft nicht nur die Rechtmäßigkeit der Behördenentscheidungen und des Behörden-Handelns zu überprüfen haben, sondern auch die Billigkeit des Vorgehens von Behörden, nämlich das Entgegenkommen der Behörde dem Bürger gegenüber im Rahmen der gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten. Sicherzustellen, daß im Rahmen eines Entscheidungsspielraumes eine Behörde dem Bürger entgegenkommt, ist auch Sache der Volksanwälte.

Meine Damen und Herren! Es gäbe sicher noch einiges, was ich noch gerne gesagt hätte, aber ich habe jetzt einen Blick auf die Uhr geworfen und denke natürlich stets schon daran, daß ich meinen beiden Amtskolleginnen Messner und Korosec nicht die Redezeit und nicht Themen wegnehmen darf. Vor allem darf ich ihnen nicht das letzte Wort nehmen, denn wenn ein Mann das erste Wort hat – zwangsläufig ist es in diesem Jahr so, daß ein Mann den Vorsitz führt, das wird sich am 1. Juli nächsten Jahres ändern –, werden sicherlich die Damen das letzte Wort haben – bei der Berichterstattung und bei der Beantwortung Ihrer Wortmeldungen und Ihrer Anregungen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich darf daher zum Schluß kommen und mich nochmals ganz herzlich bei Ihnen für die sehr intensive und interessante Diskussion bedanken. Ich möchte mich auch für die unbürokratische Form der Diskussion im Ausschuß, die wir als äußerst wohltuend empfunden haben, bedanken, ebenso wie dafür, daß bei der Abwicklung einer Debatte wesentlich zweckmäßiger und effizienter vorgegangen wird als anderswo – ich sage es jetzt einmal so unklar und ungenau, Sie können sich wahrscheinlich vorstellen, was ich damit meine.

Ich habe jedenfalls die Debatte als angenehm, als erbaulich und als für unsere weitere Arbeit enorm ermutigend gefunden. Dafür, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf ich Ihnen meinen aufrichtigen Dank aussprechen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

12.40

Vizepräsident Jürgen Weiss: Herr Volksanwalt! Ich bitte, es nicht als Einladung, sondern als bloße Sachinformation zu verstehen, daß wir keine Redezeitbegrenzung haben. (Zwischenruf des Volksanwaltes Schender. )

Als nächster erteile ich Frau Volksanwältin Mag. Evelyn Messner das Wort. – Bitte.

12.40

Volksanwältin Hofrätin Mag. Evelyn Messner: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohes Hauses! Ich möchte die Ausführungen des derzeitigen Vorsitzenden der Volksanwaltschaft, Herrn Kollegen Schender, in einigen Punkten ein bißchen ergänzen, wie es den Gebräuchen bei uns im Haus entspricht. Weiters möchte ich auf einige konkrete Ausführungen aus Ihren Debattenbeiträgen eingehen.

Grundsätzlich darf ich sagen, daß wir in der Regel alle Belange, vor allem was die Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft betrifft, bei uns im Haus im voraus diskutiert haben. Zu den allgemeinen Anregungen und Ausführungen von Herrn Volksanwalt Schender möchte ich sagen, daß ich mich ihnen anschließe.

Ich möchte kurz die Ausführungen zu den ausgegliederten Rechtsträgern durch eine Zahl erweitern. Herr Volksanwalt Schender hat schon darauf hingewiesen, daß das Arbeitsmarktservice derzeit der einzige ausgegliederte Rechtsträger ist, bei dem die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft einfachgesetzlich festgeschrieben wurde. Immerhin 25 Prozent aller Beschwerdefälle aus dem Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffen das Arbeits


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