Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 59

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

marktservice. Das spricht meiner Ansicht nach dafür, daß man sich sehr ernstlich überlegen muß, was man in dieser Hinsicht weiter vorhat. Ich denke, man sollte die Leute nicht einfach nur auf den Zivilrechtsweg verweisen, denn das ist für den kleinen Mann und die einfache Frau auch eine Kostenfrage. Ich möchte auch von meiner Warte aus alle Fraktionen bitten, über diese Anregung der Volksanwaltschaft nachzudenken.

Im Anschluß daran möchte ich kurz auf die Ausweitung im Bereich der sozialen Beschwerden zu sprechen kommen. Es zeigt sich insbesondere auch an der Zahl der Beschwerden, die das Arbeitsmarktservice betreffen, sicherlich die existentielle Bedrohung, der Menschen ausgesetzt sind, wenn sie trotz eines sehr engmaschigen Sozialnetzes immer noch durch dessen Maschen rutschen. Ich glaube, daß es eine Aufgabe der Volksanwaltschaft ist – und im konkreten meine Aufgabe sowie die Aufgabe meiner Mitarbeiter, weil ich für diesen Bereich zuständig bin –, immer wieder darauf hinzuweisen, daß es im legistischen Bereich weitere Verbesserungen für diese Menschen geben sollte.

Dabei möchte ich auf ein wesentliches Problem aufmerksam machen – es wurde bereits von Herrn Bundesrat Dr. Böhm und von Frau Bundesrätin Schicker angesprochen –, und das ist die Frage des Antragsprinzips im sozialen Bereich. Es gibt dazu einen konkreten Vorschlag, und es gab auch schon einmal einen entsprechenden Ressortvorschlag im zuständigen Bundesministerium, der allerdings leider nicht Eingang in die Regierungsvorlage gefunden hat. Ich werde nicht müde werden, immer wieder darauf hinzuweisen: Es geht darum, daß soziale Leistungen, in dem Fall konkret Hinterbliebenenpensionsansprüche, nur sechs Monate lang nach dem Tod des betreffenden Bezugsberechtigten beziehungsweise des ursprünglich Anspruchsberechtigten eingebracht werden können, um rückwirkend in Kraft zu treten.

Wenn man Volksanwalt ist, erlebt man Dinge, die unter dem Motto laufen: "Sachen gibt es, die gibt es gar nicht." – Es gibt tatsächlich Menschen – vor allem sind es oft alte Frauen –, die erst später von diesem Anspruch erfahren. In einem konkreten Fall, den ich bearbeitet habe, sind bis dahin Jahre vergangen. Daher meine ich, daß von seiten des Gesetzgebers eine Rückwirkung auf fünf Jahre in Betracht gezogen werden sollte. Ich wäre sehr dankbar, wenn es Ihnen als Mitgliedern des Bundesrates möglich wäre, sozusagen ein bißchen werbend dafür einzutreten.

Denn ich denke nicht, daß sich in einem Sozialstaat wie unserem, in dem – wie ich schon gesagt habe – die Maschen sehr eng geknüpft sind, ein Informationsmangel aufgrund der regionalen Herkunft, der bildungsmäßigen Herkunft oder vielleicht auch der persönlichen Alterssituation sich so auswirken soll, daß jemand letztendlich nicht zu einem Anspruch kommt, den wir als Gesellschaft normiert haben.

Ich möchte Sie bitten, diesem Punkt des vorliegenden Berichtes – er ist nicht das erstemal aufgenommen worden und wird wahrscheinlich nicht zum letztenmal aufgenommen worden sein – besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Ich denke, ich werde es mit der Frage der Lockerung des Antragsprinzips im sozialen Bereich so halten wie mit dem Verbrechensopfergesetz, das heißt, ich werde solange darauf hinweisen, bis es vielleicht irgendwann einmal doch umgesetzt werden kann.

Nunmehr möchte ich kurz auf die Debattenbeiträge von Herrn Bundesrat Dr. Tremmel und Herrn Bundesrat Dr. Böhm eingehen, insoweit sie das Verbrechensopfergesetz betreffen. Tatsächlich liegt dazu bereits eine Reaktion des Ressorts vor. Denn die Ressorts nehmen der Volksanwaltschaft gegenüber immer schriftlich zu den einzelnen Punkten im Bericht Stellung. In diesem Fall gibt es allerdings keine positive Äußerung, denn mit Schreiben vom 17. November 1997 stellt das zuständige Ressort fest, es sei aus fiskalischen Gründen nach wie vor nicht möglich, dabei eine Änderung vorzunehmen. Dazu möchte ich anmerken, daß die Zahl der Beschwerden meiner Ansicht nach nicht so groß ist, daß das Geld dabei tatsächlich eine Rolle spielt. Aus dem Kalenderjahr 1997 ist mir ein Beschwerdefall bei der Volksanwaltschaft bekannt, der darauf Bezug nimmt.

Ich denke, man sollte vielleicht zwei Sätze darüber sagen, aufgrund welcher Überlegungen solch eine legistische Anregung – ich kann das eher nur für den sozialen Bereich sagen – zustande


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite