Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 61

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Möglichkeit wahrnehmen, und dafür sind wir auch dankbar. Denn insbesondere die Menschen, die in der Regel auf unsere Hilfe angewiesen sind oder sie besonders brauchen, sind zugleich Leserinnen und Leser dieser regionalen Blätter. Auf diese Art und Weise versuchen wir, die Dienste der Volksanwaltschaft den Menschen noch stärker anzubieten, von denen wir meinen, daß es notwendig ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Generell möchte auch ich mich für die Möglichkeit bedanken, daß wir heute das erste Mal den Bericht der Volksanwaltschaft hier im Plenum des Bundesrates präsentieren können. Auch ich möchte mich ganz persönlich für die wirklich sehr angenehme und – dieses Gefühl habe ich – sehr effiziente Diskussion im Ausschuß für Verfassung und Föderalismus bedanken. Ich denke, damit hat man ein gutes Stück Arbeit weitergebracht. Wenn Sie es auch so empfunden haben wie wir, dann – so denke ich – war das im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes ein wesentlicher Schritt zu ein wenig stärkerer Ausnützung demokratischer Möglichkeiten. – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

12.52

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Volksanwältin Ingrid Korosec. Ich erteile es ihr.

12.53

Volksanwältin Ingrid Korosec: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch für mich ist es selbstverständlich eine große Freude, im 21. Jahr des Bestandes der Volksanwaltschaft erstmals in der zweiten Kammer dabei zu sein. Die Verfassungswissenschaft sieht die Volksanwaltschaft als Hilfsorgan der gesetzgebenden Körperschaft, und eigentlich ist das erst heute, mit unserer Anwesenheit hier, so, weil die zweite Kammer bisher ausgeschlossen war.

Bevor ich auf die direkten Fragen eingehe, möchte auch ich mich recht herzlich bedanken, und zwar erstens einmal beim Ausschuß. Ich muß sagen, es war ein Vergnügen – Ausschüsse sind in der Regel nicht vergnüglich, und ich kenne das auch von der anderen Warte aus, weil ich zehn Jahre lang diesem Haus angehört habe –, es war ein Vergnügen, in diesem Ausschuß dabeisein zu dürfen und die sehr qualifizierten Fragen zu beantworten. Man hat gesehen, daß sich die Damen und Herren Bundesräte mit unserem Bericht – und damit selbstverständlich auch mit den Sorgen und Anliegen der Bürger – auseinandergesetzt haben. Dafür recht herzlichen Dank!

Recht herzlichen Dank sagen möchte ich auch für das Lob für uns – wer hört Lob nicht gerne! – und für unsere Mitarbeiter. Wir werden diesen Dank gerne weitergeben. Ich möchte besonders hervorheben, daß es in der Volksanwaltschaft ausgezeichnete Juristinnen und Juristen gibt. Das ist die Voraussetzung für ihre Tätigkeit, aber genauso wichtig ist – insbesondere bei dieser Arbeit – ein besonders ausgeprägtes soziales Gewissen, und das ist bei unseren Mitarbeitern in reichem Maß gegeben. Auch daher herzlichen Dank für Ihr Lob!

Grundsätzlich verstehen wir Volksanwälte uns als Serviceeinrichtung zur Wahrung der Bürgerrechte, als eine Einrichtung, die das Parlament beschlossen hat, die aber – das tut uns weh – vom Parlament nicht in dem Ausmaß genützt wird, als sie genützt werden könnte. Ich möchte daher auch herzlichen Dank sagen für alle Unterstützung, die uns in diesem Bereich von Ihnen gegeben wird. Denn jede Form der Zusammenarbeit, jedes Gespräch, das wir führen können – ob es um Einzelfälle geht oder um Fälle, die viele betreffen –, steht im Interesse der Bürger dieses Landes.

Nun zu ein paar konkreten Fragen. Zunächst zu Herrn Bundesrat Weiss bezüglich Bergrechts: Diese Berggesetznovelle ist noch in Begutachtung. Die Volksanwaltschaft – in dem Fall Kollege Schender, weil es sein Bereich ist – hat genau die Anliegen, die heute vorgebracht wurden, in der Begutachtung bekanntgegeben. Vielleicht gibt es noch die Möglichkeit, nach der heutigen Diskussion näher darauf einzugehen.

Heute wurde sehr viel von Ausgliederungen gesprochen. Ich möchte jetzt nicht wiederholen, wie wichtig es wäre, daß wir bei Ausgliederungen die Prüfkompetenz behalten. Aber ich finde es ein bißchen zynisch, wenn man sagt, daß in solchen Fällen eben das Bezirksgericht konsultiert wer


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