den möge. Abgesehen von den Kosten und abgesehen davon, daß der kleine Bürger oder die kleine Bürgerin sich scheut, zu Gericht zu gehen, frage ich Sie: Ist die Unfreundlichkeit einklagbar, die den Bürger möglicherweise auch belastet? – Dazu muß ich sagen, daß wir über diese Feststellungen des Finanzministeriums sehr erstaunt waren.
Frau Kollegin Messner hat die Öffentlichkeitsarbeit bereits erwähnt. Wir sind sehr dankbar, wenn wir Ihre Unterstützung haben, insbesondere wenn wir in den Ländern unsere Sprechtage abhalten. Wir sind sehr viel in Österreich unterwegs. Es wäre schön, wenn Sie uns dabei auch noch unterstützen könnten; es kann nie zuviel sein: Tue Gutes und rede darüber! – Wenn die Bürger wissen, daß wir kommen und für sie da sind, dann werden sie auch davon Gebrauch machen. Wenn sie aber erst zum letztmöglichen Zeitpunkt, nämlich an dem Tag, an dem wir schon dort sind, eine kleine Anzeige in der Zeitung lesen, dann ist eine Konsultation oft gar nicht mehr möglich. Daher sind wir für jede Unterstützung dankbar.
Frau Bundesrätin Schicker hat vorgeschlagen, wir sollten die Sprechtage auch auf unkonventionellen Plätzen abhalten. Ich freue mich sehr darüber, Frau Bundesrätin, weil ich das tue, und zwar aus der Überzeugung heraus, daß eine Schwellenangst vorhanden ist. Dazu ein praktisches Beispiel, meine Damen und Herren Bundesräte: Es kann durchaus vorkommen, daß sich ein Bürger oder eine Bürgerin über einen Beamten der Bezirkshauptmannschaft beschweren will. Welch eine Hürde ist es, sich dort anzumelden und zu sagen: Ich möchte zum Volksanwalt oder zur Volksanwältin kommen!
Daher gehen wir – neben den Terminen, die wir in den Bezirkshauptmannschaften haben – auch in Kaffeehäuser oder Gasthäuser. Ich werde am Montag und Dienstag nächster Woche in Vorarlberg sein und mich in der Mittagspause in einem Kaufhaus aufhalten. So etwas wird sehr gerne angenommen, und oft sagt uns der Bürger oder die Bürgerin: Ich wäre nicht ins Amt gekommen, aber hier im Kaffeehaus redet es sich leichter. – Deshalb gebe ich Ihnen durchaus recht, und möglicherweise – wenn es die Zeit erlaubt – werden wir das auch noch ausdehnen.
Herr Bundesrat Dr. Linzer hat das Problem der Beschattung von Hausgärten angesprochen. Gerade dieses Beispiel ist geeignet, die ganze Bandbreite unserer Tätigkeit zu veranschaulichen. Denn wir sehen unsere Aufgabe nicht nur darin, die Vollzugsdefizite, welche die Bürgerinnen und Bürger belasten, oder die Vollzugsfehler von Behörden aufzuzeigen, sondern jede Kontrollinstanz hat auch die Aufgabe, reformatorische Anmerkungen zu machen. Das ist sehr wichtig und entscheidend. Auch dazu ein offenes Wort: Das Wirken im nachhinein ist wichtig und notwendig, aber wir müssen auch sagen, daß die Kontrolle manchmal auch wirkungslos ist. Auch das soll hier aufgezeigt werden.
Ich werde bei fast jedem Sprechtag innerhalb und außerhalb Wiens auf die Beschattung der Hausgärten angesprochen; gerade deshalb muß man das aufzeigen. Wir haben es gemacht. Wir haben es in den Berichten aufgezeigt. Die Landesgesetzgeber versuchen es, soviel ich weiß – auch das Burgenland –, allerdings mit einer Maßnahme, die auch nicht so zielführend ist. Denn: Der Erlaß einer Verordnung, aufgrund derer im ganzen Ort kein lebender Zaun über zwei Meter hoch sein darf, ist auch nicht gerade sehr sinnvoll. Das ist vielleicht in 80 Prozent der Fälle gar nicht notwendig, wahrscheinlich nur in 20 Prozent der Fälle. Aus diesem Grund meinen wir, daß es eine bundesgesetzliche Regelung im ABGB geben muß – das wäre im § 422 – oder eine Novellierung des § 364 Abs. 2. Damit wäre dies individuell lösbar und auch zivilrechtlich einklagbar.
Es wurde in den Berichten aufgezeigt, aber wir haben kein Gehör gefunden. Erst durch ein persönliches Gespräch mit Justizminister Michalek haben wir erreicht, daß nächste Woche ein Orientierungsgespräch mit allen Experten von Länderebene, Wissenschaft, Justizministerium und Volksanwaltschaft stattfinden wird. Ich hoffe, daß wir dann bald zu einer Lösung kommen werden.
Stichwort: Bauherrenmodell. – Auch diesbezüglich haben wir Vorschläge gemacht. Derzeit ist der Finanzminister nicht bereit, auf unsere Vorschläge einzugehen. Er hat uns dies mitgeteilt.
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