Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 63

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Bei der Novelle DDR hatten wir Erfolg. Aber auch da möchte ich auf folgendes hinweisen: Es geht um 136 Millionen Schilling, die die österreichische Republik 1990 für die Verteilung an Geschädigte bekommen hat. 70 Prozent wurden ausbezahlt, 30 Prozent nicht. Seit Jahren weist die Volksanwaltschaft darauf hin, daß man die 30 Prozent zur Auszahlung bringen soll. Immer wieder ist dies negiert worden – Papier ist geduldig, darauf steht es geschrieben, aber es ist nichts geschehen.

Ein Gespräch mit Finanzminister Edlinger im Sommer dieses Jahres – ich war persönlich bei ihm und habe dies aufgezeigt – hat dazu geführt, daß es nun eine Novelle gibt, die bereits beschlossen ist, die auch im Bundesrat bereits beschlossen wurde. Damit wird dieses Problem in den nächsten Monaten gelöst sein.

Was will ich damit sagen? – Dasselbe, was meine zwei Vorredner auch sehr klar zum Ausdruck gebracht haben: Überall dort, wo man die Möglichkeit hat, im persönlichen Gespräch auf die Probleme aufmerksam zu machen, gibt es rasche Lösungen. Das heißt, wenn wir die Möglichkeit haben, bei Ihnen in den Ausschüssen, bei Nationalratsausschüssen persönlich anwesend zu sein – und zwar nur dort, wo wir etwas zu sagen haben, das ist nicht in jedem Ausschuß der Fall –, dann bin ich davon überzeugt, daß vieles rascher gelöst werden kann – nicht im Interesse von uns, sondern im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Denn als Volksanwältin sehe ich meine Aufgabe ausschließlich darin, im Auftrag von Ihnen für die Menschen in diesem Land zur Verfügung zu stehen. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

13.04

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Wortmeldung: Herr Bundesrat Weilharter. – Bitte sehr.

13.04

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Volksanwalt! Herr Staatssekretär! Die Ausführungen des Herrn Präsidenten Weiss, aber vor allem auch der Frau Kollegin Schicker haben mich dazu veranlaßt, eine Klarstellung vorzunehmen. Sie haben in Ihren Wortmeldungen sinngemäß beklagt, daß die Bundesregierung für den Entschließungsantrag die falsche Adresse sei.

Ich darf Sie darüber informieren, daß 95 Prozent der Gesetze auf Regierungsvorlagen fußen und daher selbstverständlich für die Thematik der Volksanwaltschaft die Regierung die richtige Adresse ist.

Meine Damen und Herren! Die zweite Klarstellung meinerseits: Ich bedauere es, daß beide Fraktionen – ÖVP und SPÖ – sehr wohl die Sinnhaftigkeit der Volksanwaltschaft und deren Weiterentwicklung in Form eines Entschließungsantrags erkennen, aber nicht die Bereitschaft haben, dieser Entschließung beizutreten.

Meine Damen und Herren! Genau das ist die Situation, wie wir sie über die Volksanwaltschaft beklagen. Dort, wo wir entscheidend sind, dort, wo wir Instrumentarien in der Hand haben und letztlich die Volksanwaltschaft damit ausstatten könnten, dort fehlt es Ihnen wieder an Mut, Nägel mit Köpfen zu machen, also die Volksanwaltschaft weiterzuentwickeln.

Meine Damen und Herren! Dritter Punkt: Wenn es Ihnen darum geht, daß dieser Entschließungsantrag von uns Freiheitlichen stammt, Sie also Berührungsängste mit uns haben – wir haben kein Problem –, dann schenken wir Ihnen die Patronanz beziehungsweise die Vaterschaft für diesen Antrag, aber nur, wenn Sie bereit sind, das Instrument der Volksanwaltschaft wirklich weiter auszubauen.

Meine Damen und Herren! Ich halte abschließend fest: Wenn Sie Ihren Beitrag selbst ernst nehmen, dann schlagen wir Ihnen vor: Wir übertragen beziehungsweise schenken Ihnen diesen Entschließungsantrag betreffend den Ausbau der Menschenrechte und der demokratischen Einrichtungen. Ich sage noch einmal: Wir haben keine Berührungsängste, wenn es darum geht, die Volksanwaltschaft weiterzuentwickeln. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.07


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