Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 86

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4. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 6. November 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bausparkassengesetz geändert wird (605/A und 900/NR sowie 5560 und 5563/BR der Beilagen)

Präsident Dr. Günther Hummer: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Bausparkassengesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Erhard Meier übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Erhard Meier: Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten Verzetnitsch, Stummvoll und Genossen eingebracht.

Diese Änderung soll die Flexibilität des Bauspargeschäftes erhöhen und zu einem verstärkten Mitteleinsatz im Wohnungsbau beitragen. Neben einigen bauspartechnischen Adaptierungen sind auch Verbesserungen für den Bausparkunden durch Kosteneinsparung und erhöhten Konsumentenschutz vorgesehen.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 18. November 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

14.54

Präsident Dr. Günther Hummer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Dr. Peter Harring. Ich erteile es ihm.

14.54

Bundesrat Dr. Peter Harring (Freiheitliche, Kärnten): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Novelle zum Bausparkassengesetz bringt tatsächlich eine Reihe von Vorteilen für die Bürger beziehungsweise Bausparer.

Ich erwähne nur ganz kurz und auszugsweise einige dieser Vorteile, zum Beispiel die Möglichkeit der Übertragung von Bausparverträgen auf Lebensgefährten und nicht nur, wie bisher, auf Ehegatten.

Ich erwähne die Möglichkeit der Bausparkassenfinanzierung auch bei Miet- und Genossenschaftswohnungen. Ich halte das deshalb für besonders wichtig, weil die Finanzierung von Eigentumswohnungen bei einem angenommenen Quadratmeterpreis von, sage ich einmal, 30 000 S für junge Familien mit einer 80 Quadratmeter großen Wohnung zum Preis von rund 2,5 Millionen Schilling fast überhaupt nicht mehr möglich ist. Daher ist es sicher sinnvoll, daß man die Erweiterung geschaffen hat, auch Mietwohnungen über die Bausparkasse finanzieren zu können.

Ich meine, daß die Möglichkeit der Finanzierung des Grund- und Baukostenanteils bis 300 000 S ebenfalls etwas sehr Positives ist, ebenso die Möglichkeit für die Bausparkassen, in Zukunft auch unbesicherte Darlehen zu vergeben, weil man dadurch den Bürgern zumindest teilweise die Kosten der Eintragungsgebühren erspart. Ich meine, daß es angesichts der gestiegenen Preise auch besonders wichtig und positiv ist, daß die Höchstsumme eines Bauspardarlehens jetzt 1,9 Millionen mal zwei, also 3,8 Millionen Schilling, beträgt.

Zum § 7 Absatz 1 möchten wir aber doch eine kritische Bemerkung machen. Bisher ist es traditionell so gewesen, daß es bei Gebührenänderungen der Bausparkassen die Notwendigkeit der Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde, durch das Finanzministerium gegeben hat. Das ist nun ersatzlos gestrichen worden. Ob der Konsumentenschutz allein ausreicht, die gleiche Wirkung zu erzielen, wagen wir zu bezweifeln. Offensichtlich hat sich hier die Lobby der Arbeitsgemeinschaft der Bausparkassen durchgesetzt, sie war offenbar stärker.


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