Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 116

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Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Karl Pischl übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Karl Pischl: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus.

Die genannten Bundesräte haben am 18. November 1997 den Antrag 100/A-BR/97 eingebracht und wie folgt begründet:

"Mit der gegenständlichen Novelle zum Bundes-Verfassungsgesetz soll durch die Einfügung eines neuen Artikels 41a eine verfassungsrechtliche Grundlage für das Stellungnahmeverfahren des Bundesrates zu Gesetzesvorschlägen und Volksbegehren geschaffen werden. Eine detaillierte Ausformulierung erfolgt durch einen neuen § 23a in der Geschäftsordnung des Bundesrates."

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 18. November 1997 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Hohen Hause die Annahme des gegenständlichen Antrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus somit den Antrag, der Bundesrat wolle gemäß Artikel 41 Abs. 1 B-VG dem Nationalrat den nachstehenden Gesetzesvorschlag zur geschäftsordnungsgemäßen Behandlung unterbreiten:

Der Bundesrat wolle beschließen:

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz 1920 in der Fassung von 1929 geändert wird:

Artikel 41a lautet:

"Artikel 41a (1) Gesetzesvorschläge und Volksbegehren sind gleichzeitig an die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates zu verteilen.

(2) Der Ausschuß des Bundesrates, dem ein Gesetzesvorschlag oder ein Volksbegehren zugewiesen wurde, kann hiezu bis zum Abschluß der Beratungen im Ausschuß des Nationalrates eine Stellungnahme beschließen.

(3) Nähere Bestimmungen trifft die Geschäftsordnung des Bundesrates."

Herr Präsident! Für den Fall, daß Wortmeldungen vorliegen, bitte ich, die Debatte fortzusetzen.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Albrecht Kone#ny. Ich erteile es ihm.

17.10

Bundesrat Albrecht Kone#ny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ein netter Zufall, daß ich – wenn ich das richtig gesehen habe – nach der letzten Berichterstattung des Kollegen Pischl hier ans Rednerpult komme. Ich möchte diese Gelegenheit dazu nützen, Ihnen, Herr Kollege, namens meiner Fraktion für eine gute, kollegiale Zusammenarbeit in vielen Sitzungen und auch bei Auseinandersetzungen zu danken und Ihnen alles Gute zu wünschen! (Allgemeiner Beifall.)


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