Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 118

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welcher Meinungen der Opposition oder der Regierung, sondern in weiser Konzentration auf unsere eigentliche Aufgabe, die darin besteht, Interessen aus den Ländern zu transportieren, und zwar in Konzentration auf Themenbereiche, in denen wir uns aus guten Gründen besonders sattelfest fühlen, weil diese Probleme näher an unserer Arbeit sind als an jener der Nationalräte. Das soll kein neues Element der Demonstration sein, sondern ein Element der konstruktiven Entwicklung von verständlichen, zielführenden und exekutierbaren Gesetzen. (Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

In diesem Sinn wird meine Fraktion diesen Beschluß selbstverständlich unterstützen, und ich bin guter Hoffnung, daß wir bald in diesem Haus zur Kenntnis nehmen können, daß die Bundesverfassung in diesem Sinn geändert wurde und daß es an uns ist, die entsprechenden Regeln für die Nutzung dieses Rechtes in der Geschäftsordnung und in der politischen Praxis aufzustellen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

17.19

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Weiss. – Bitte.

17.19

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Kollege Kone#ny veranlaßt mich gelegentlich naturgemäß zum Widerspruch, heute jedoch lediglich zur Bekräftigung und Ergänzung.

Ich kann ihm völlig zustimmen, daß es natürlich übertrieben wäre, im heutigen Gesetzesantrag einen gewaltigen Reformschub für den Bundesrat zu sehen, zumal es sich lediglich um die Wiederholung bereits gefaßter Gesetzesanträge handelt. Wir haben bereits mit Gesetzesantrag vom 23. Juni 1994 dieses Stellungnahmerecht erfolglos gefordert.

Man muß dem Nationalrat allerdings zugute halten, daß relativ rasch nach Einbringung dieses Antrages die Gesetzgebungsperiode beendet war. Ein ähnliches Schicksal widerfuhr der Einbindung dieses Antrages in einen umfassenderen Antrag vom 23. März 1995.

An diesen von uns eingebrachten Anträgen ist – wenn man es genau unter die Lupe nimmt – auch ein bißchen ablesbar, welchen Schwankungen der dem Bundesrat mögliche Reformwille unterliegt.

Der zitierte Gesetzesantrag vom März 1995 hatte neben dem Stellungnahmerecht dieser Art auch eine Verstärkung unseres Stellungnahmerechtes im Rahmen der Mitwirkung an der Willensbildung der Europäischen Union zum Gegenstand. Eine Korrekturfunktion: Ich füge nur ein, daß die Kundmachungen "Druckfehlerberichtigung des Bundeskanzlers" häufig darüber hinausgehen, da auch bereits im Gesetzgebungsverfahren geschehene redaktionelle Fehler in einer nicht ganz sachgerechten Weise unter die Obhut dieser Druckfehlerberichtigung genommen werden. Das ist an sich kein sehr wünschenswerter, aber ein pragmatisch notwendiger Zustand.

Es war darin das Recht des Bundesrates enthalten, eine Volksbefragung veranlassen zu können, weiters auch eine Beteiligung an der Wahl des Präsidenten des Rechnungshofes sowie der Volksanwälte. Bei früheren Gesetzesanträgen des Bundesrates hatte überdies das Zustimmungsrecht zum Finanzausgleichsgesetz Einvernehmen gefunden. Wie bereits kurz dargestellt, unterliegt der mögliche Konsens Einflüssen, die nicht unmittelbar in unserer Hand liegen. Man kann resignieren und mit Bert Brecht sagen: Die Verhältnisse sind nun mal so.

Wir müssen uns selbstverständlich auch dessen bewußt sein, daß wir auf die Weise der notwendigen kleinen Schritte nicht zu der von uns immer wieder geforderten, bei anderen angemahnten großen Reform kommen werden, wenn wir sie selbst nicht artikulieren. Ich denke auch, daß die Willensbildung in uns selbst nicht immer mit dem notwendigen Tempo mithält, das uns an sich von außen vorgegeben ist. Immerhin hat es seit der Einigung über den Inhalt dieses Antrages im Frühjahr relativ lange gedauert, bis er jetzt beschlossen werden kann.


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