Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 131

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Aus österreichischer Sicht heißt das: Die Kosten einer Erweiterung müssen alle 15 Staaten solidarisch tragen. Nettozahler wie Österreich dürfen nicht weiter belastet werden. Wir müssen im Gegenteil bemüht sein, den möglichen Rückfluß aus der Europäischen Union maximal zu nutzen.

Auch aus niederösterreichischer Sicht freue ich mich deshalb nicht nur über die ÖPUL-Aufstockung in der Landwirtschaft, sondern auch darüber, daß Niederösterreich bei der Umsetzung der EU-Regionalförderungsprogramme eine Spitzenposition einnimmt: Bis Mitte 1997 wurden bereits 39,3 Prozent des Gesamtfördervolumens von 4,8 Milliarden Schilling der bis Ende 1999 laufenden beiden EU-Programme – nämlich Ziel 2 und Ziel 5b – in Anspruch genommen. Der Österreich-Durchschnitt liegt bei 36,8 Prozent, nur im Burgenland, das als Ziel-1-Gebiet eine Sonderstellung hat und auch einen Startvorteil bei der Programmumsetzung gehabt hat, liegt der derzeitige Ausschöpfungsgrad der vorgesehenen Fördergelder bei 43,9 Prozent, also wesentlich höher. Unter den sieben Ziel-2- beziehungsweise Ziel-5b-Bundesländern liegt jedoch Niederösterreich klar an der Spitze. Die anderen Bundesländer liegen zwischen 28,3 und 36,4 Prozent bei der Ausnützung dieser Fördergelder.

Mit einem Förderungsaufwand von 1 883 Millionen Schilling, davon 717 Millionen Schilling aus Strukturfondsmitteln der Europäischen Union und mehr als 1 Milliarde Schilling an nationalen Mitteln, wurden bis Mitte 1997 in den niederösterreichischen Zielgebieten insgesamt rund 2 400 Projekte unterstützt. Auf diese Weise wurden in den strukturschwächeren Landesteilen Investitionen in der Höhe von rund 9 Milliarden Schilling in Gang gesetzt.

Die geplante Osterweiterung, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf aber zu keiner Benachteiligung der heimischen Wirtschaft führen, was gezielter Übergangsregelungen und Übergangsfristen, etwa hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit, der Dienstleistungsfreiheit oder der Gemeinsamen Agrarpolitik bedarf – mit dem erklärten Ziel, Wettbewerbsverzerrungen hintanzuhalten. Gleichzeitig sind zudem Programme und Initiativen zu fördern und zu forcieren, die auf grenzüberschreitende Entwicklungsgemeinschaften ausgerichtet sind.

Der Ansatz, die Zahl der Zielgebiete zu reduzieren und mit einer Vereinfachung der Verwaltungsabläufe zu kombinieren, ist grundsätzlich vernünftig, wenn dabei auch weiterhin den unterschiedlichen Problembereichen im städtischen und ländlichen Gebiet Rechnung getragen wird. Einen Grundsatz dabei möchte ich aber ebenso unterstreichen: Auch Nettozahler wie Österreich dürfen von der Europäischen Union eine vernünftige Beteiligung erwarten.

Deshalb ist eine massive Verringerung der Strukturfondsmittel, wie sie da und dort auch diskutiert wird, abzulehnen, vielmehr ist die Beibehaltung einer großräumigen Förderungskulisse aus der Sicht Österreichs unverzichtbar, um eine kontinuierliche Weiterführung bewährter regionalpolitischer Strategien zu gewährleisten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht erst die Pläne einer Erweiterung, sondern auch die Vorbereitung auf die Wirtschafts- und Währungsunion haben die Fragen der Beschäftigungspolitik, die durch den Amsterdamer Vertrag auch einen zentralen Stellenwert erhalten haben, in den Vordergrund gerückt, denn ein hohes Beschäftigungsniveau ist eine gemeinschaftliche Herausforderung, die vor allem im Interesse vieler junger Menschen und Langzeitarbeitsloser engagiert verfolgt werden muß. Die unterschiedliche Situation in den Mitgliedstaaten – Österreich gehört, ohne unsere Probleme beschönigen zu wollen, zu jenen mit hoher Beschäftigung und vergleichsweise niedriger Arbeitslosigkeit – macht unterschiedliche nationale, aber koordinierte Strategien notwendig. Das bringt die von Österreich bezogene Position für den laufenden EU-Beschäftigungsgipfel auch unmißverständlich zum Ausdruck.

Es geht, ähnlich wie bei den Maastricht-Kriterien, um eine Selbstverpflichtung der Mitgliedsländer, sich neben dem globalen Ziel der Senkung der Arbeitslosigkeit auch strukturelle Ziele zu setzen und ihre nationale Praxis dann einer gemeinschaftlichen Überprüfung zu unterwerfen. Und wie bei den Maastricht-Kriterien heißt das: Welche Wege und welche Maßnahmen gewählt werden, um dieses Ziel zu erreichen, liegt im nationalen Interesse. Darauf, daß es überprüfbar erreicht wird, meine sehr geehrten Damen und Herren, kommt es aber an.


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